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Im Juni 2013 erliess die Europaische Kommission eine Empfehlung zum kollektiven Privatrechtsschutz. Darin ist unter anderem eine sog. Vertretungsklage vorgesehen, die von privatrechtlichen Einrichtungen im Namen aller Betroffenen erhoben werden kann. Aus diesem Anlass analysiert Heiko Durr-Auster die Verbandsklagerechte im UKlaG, UWG und GWB und stellt sie rechtsvergleichend den Kollektivverfahren des niederlandischen Burgerlijk Wetboek gegenuber. Auch unter Berucksichtigung praktischer Erfahrungen eroertert er, welche Organisationen fur welche Verfahrensform in Betracht kommen und welche Anforderungen an sie gestellt werden sollten. Im Ergebnis befurwortet der Autor die Reprasentation durch private Interessenorganisationen in Schadenersatzverfahren und halt dabei auch eine kommerzielle Tatigkeit unter bestimmten Voraussetzungen fur erforderlich. Fur Unterlassungsklageverfahren haben sich die bestehenden Verbandsklagerechte und ihre Hauptakteure seiner Ansicht nach bewahrt. An einzelnen Stellen tritt er dennoch fur Korrekturen ein.
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Im Juni 2013 erliess die Europaische Kommission eine Empfehlung zum kollektiven Privatrechtsschutz. Darin ist unter anderem eine sog. Vertretungsklage vorgesehen, die von privatrechtlichen Einrichtungen im Namen aller Betroffenen erhoben werden kann. Aus diesem Anlass analysiert Heiko Durr-Auster die Verbandsklagerechte im UKlaG, UWG und GWB und stellt sie rechtsvergleichend den Kollektivverfahren des niederlandischen Burgerlijk Wetboek gegenuber. Auch unter Berucksichtigung praktischer Erfahrungen eroertert er, welche Organisationen fur welche Verfahrensform in Betracht kommen und welche Anforderungen an sie gestellt werden sollten. Im Ergebnis befurwortet der Autor die Reprasentation durch private Interessenorganisationen in Schadenersatzverfahren und halt dabei auch eine kommerzielle Tatigkeit unter bestimmten Voraussetzungen fur erforderlich. Fur Unterlassungsklageverfahren haben sich die bestehenden Verbandsklagerechte und ihre Hauptakteure seiner Ansicht nach bewahrt. An einzelnen Stellen tritt er dennoch fur Korrekturen ein.