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Marken, die keine Unterscheidungskraft aufweisen, die beschreibend sind oder eine ubliche Bezeichnung darstellen, sind von der Eintragung in das Markenregister ausgeschlossen. Diese Eintragungshindernisse koennen uberwunden werden, wenn sich ein Zeichen als Marke im Verkehr durchgesetzt hat. Unter welchen Voraussetzungen eine solche Verkehrsdurchsetzung konkret vorliegt, ist gesetzlich allerdings nicht geregelt. Die Thematik ist deshalb traditionell umstritten. Der europaische Einfluss auf das Markenrecht sowie die Anerkennung innovativer Markenformen (z.B. von Farbmarken) haben den wissenschaftlichen Diskurs neu belebt. Norman Dauskardt untersucht den Tatbestand der Verkehrsdurchsetzung im deutschen und europaischen Markenrecht. Schwerpunktmassig werden dabei die besonders umstrittenen Rechtsfragen, insbesondere der erforderliche Umfang der Verkehrsdurchsetzung sowie dessen Nachweis im Markenverfahren, behandelt und einer Loesung zugefuhrt.
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Marken, die keine Unterscheidungskraft aufweisen, die beschreibend sind oder eine ubliche Bezeichnung darstellen, sind von der Eintragung in das Markenregister ausgeschlossen. Diese Eintragungshindernisse koennen uberwunden werden, wenn sich ein Zeichen als Marke im Verkehr durchgesetzt hat. Unter welchen Voraussetzungen eine solche Verkehrsdurchsetzung konkret vorliegt, ist gesetzlich allerdings nicht geregelt. Die Thematik ist deshalb traditionell umstritten. Der europaische Einfluss auf das Markenrecht sowie die Anerkennung innovativer Markenformen (z.B. von Farbmarken) haben den wissenschaftlichen Diskurs neu belebt. Norman Dauskardt untersucht den Tatbestand der Verkehrsdurchsetzung im deutschen und europaischen Markenrecht. Schwerpunktmassig werden dabei die besonders umstrittenen Rechtsfragen, insbesondere der erforderliche Umfang der Verkehrsdurchsetzung sowie dessen Nachweis im Markenverfahren, behandelt und einer Loesung zugefuhrt.