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Die Business Judgment Rule ( 93 Abs. 1 S. 2 AktG) soll dem Vorstand der AG einen Haftungsfreiraum bei unternehmerischen Entscheidungen bieten, weist aber nach wie vor in ihrem Anwendungsbereich erhebliche Unscharfen auf. Auch ihre haftungsrechtlichen Auswirkungen werden unterschiedlich bewertet. Nachdem er herausarbeitet, dass die Regelung durchaus ein haftungsrechtliches Privileg fur den Vorstand bietet, prazisiert Bernd Pfertner ihren Anwendungsbereich und mustert die aktienrechtliche Pflichtenlage des Vorstands auf unternehmerische Entscheidungen hin. Die Arbeit soll einen Beitrag zu Anwendungsbereich, Funktion und Stellenwert der Business Judgment Rule im Kontext der Organhaftung leisten und zudem als praktisch nutzlicher Wegweiser zur Identifikation unternehmerischer Entscheidungen in der Vorstandstatigkeit dienen.
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Die Business Judgment Rule ( 93 Abs. 1 S. 2 AktG) soll dem Vorstand der AG einen Haftungsfreiraum bei unternehmerischen Entscheidungen bieten, weist aber nach wie vor in ihrem Anwendungsbereich erhebliche Unscharfen auf. Auch ihre haftungsrechtlichen Auswirkungen werden unterschiedlich bewertet. Nachdem er herausarbeitet, dass die Regelung durchaus ein haftungsrechtliches Privileg fur den Vorstand bietet, prazisiert Bernd Pfertner ihren Anwendungsbereich und mustert die aktienrechtliche Pflichtenlage des Vorstands auf unternehmerische Entscheidungen hin. Die Arbeit soll einen Beitrag zu Anwendungsbereich, Funktion und Stellenwert der Business Judgment Rule im Kontext der Organhaftung leisten und zudem als praktisch nutzlicher Wegweiser zur Identifikation unternehmerischer Entscheidungen in der Vorstandstatigkeit dienen.