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Das scharfe Schwert des Notwehrrechts verleiht dem Angegriffenen im Ernstfall die Befugnis, den Angreifer zu toeten. Entscheidend fur den Ausgang eines Notwehrprozesses sind dabei haufig der Zeitpunkt und die Intensitat der Verteidigungsmassnahme. Durfte der Angegriffene bereits zustechen, bevor der Aggressor seinerseits sein Messer zieht? Durfte er sofort auf den Angreifer schiessen oder hatte er einen Warnschuss abgeben mussen? Diesen Fragen wendet sich Christian Ruckert zu und stellt den Auslegungskriterien der Rechtsprechung und der Strafrechtswissenschaft Erkenntnisse aus dem Bereich der Rechtsmedizin und der Sozialpsychologie, sowie das Erfahrungswissen anerkannter Selbstverteidigungsexperten gegenuber. Er zieht daraus Schlusse fur die praktische Anwendung des Notwehrrechts durch Tat- und Revisionsgerichte.
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Das scharfe Schwert des Notwehrrechts verleiht dem Angegriffenen im Ernstfall die Befugnis, den Angreifer zu toeten. Entscheidend fur den Ausgang eines Notwehrprozesses sind dabei haufig der Zeitpunkt und die Intensitat der Verteidigungsmassnahme. Durfte der Angegriffene bereits zustechen, bevor der Aggressor seinerseits sein Messer zieht? Durfte er sofort auf den Angreifer schiessen oder hatte er einen Warnschuss abgeben mussen? Diesen Fragen wendet sich Christian Ruckert zu und stellt den Auslegungskriterien der Rechtsprechung und der Strafrechtswissenschaft Erkenntnisse aus dem Bereich der Rechtsmedizin und der Sozialpsychologie, sowie das Erfahrungswissen anerkannter Selbstverteidigungsexperten gegenuber. Er zieht daraus Schlusse fur die praktische Anwendung des Notwehrrechts durch Tat- und Revisionsgerichte.