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Durch die Diskussion uber den Abschluss von Freihandelsabkommen hat die Schiedsgerichtsbarkeit eine bislang ungekannte Aufmerksamkeit erfahren. Fur den internationalen Investitionsschutz durch bilaterale und multilaterale Abkommen ist es zudem pragend, dass der jeweils zu Gunsten des auslandischen Investors massgebende Schutzstandard unter Ruckgriff auf Generalklauseln formuliert wird. Dies betrifft insbesondere das Gebot des fair and equitable treatment, den zentralen Schutzstandard des internationalen Investitionsrechts. Ein generelles Problem auf der ‘Nutzerseite’ schiedsrichterlicher Streitbeilegung im Bereich des internationalen Investitionsschutzes besteht im Fehlen einer allgemein anerkannten Konkretisierung dieser Generalklauseln. Ein Teil der gegenuber der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit vorgebrachten Kritik beruht auf diesem Befund. Hier setzt Carsten Kern an und zielt, unter Berucksichtigung der institutionellen Rahmenbedingungen der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, auf die Beantwortung der methodischen wie auch der inhaltlichen Frage nach der angemessenen Konkretisierung des Gebots des fair and equitable treatment.
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Durch die Diskussion uber den Abschluss von Freihandelsabkommen hat die Schiedsgerichtsbarkeit eine bislang ungekannte Aufmerksamkeit erfahren. Fur den internationalen Investitionsschutz durch bilaterale und multilaterale Abkommen ist es zudem pragend, dass der jeweils zu Gunsten des auslandischen Investors massgebende Schutzstandard unter Ruckgriff auf Generalklauseln formuliert wird. Dies betrifft insbesondere das Gebot des fair and equitable treatment, den zentralen Schutzstandard des internationalen Investitionsrechts. Ein generelles Problem auf der ‘Nutzerseite’ schiedsrichterlicher Streitbeilegung im Bereich des internationalen Investitionsschutzes besteht im Fehlen einer allgemein anerkannten Konkretisierung dieser Generalklauseln. Ein Teil der gegenuber der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit vorgebrachten Kritik beruht auf diesem Befund. Hier setzt Carsten Kern an und zielt, unter Berucksichtigung der institutionellen Rahmenbedingungen der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, auf die Beantwortung der methodischen wie auch der inhaltlichen Frage nach der angemessenen Konkretisierung des Gebots des fair and equitable treatment.