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Verhaltensoekonomisch basierte Regulierung, von ‘Nudging’ bis ‘Debiasing’, hat langst auch Deutschland und Europa erreicht. Doch die Implikationen der Verhaltensoekonomik fur Normsetzung sind nicht immer so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick erscheinen moegen: Auf empirischer Ebene herrscht Unsicherheit uber den tatsachlichen Rationalitatsgrad von Marktakteuren; auf normativer Ebene Unklarheit daruber, welche rechtspolitischen Ziele mithilfe der neuen Techniken verfolgt werden sollen. Philipp Hacker nimmt sich dieser Herausforderungen an, begrundet entscheidungstheoretisch die Relevanz der Verhaltensoekonomik fur das Privatrecht und macht sich fur ihren Einsatz zur Steigerung von Fairness in Marktkontexten stark, besonders im Verbraucher- und Kapitalmarktrecht. Auf dieser Grundlage erfahrt das Informationsmodell, das zentrale europaische Regulierungsparadigma, eine Neukonzeption.
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Verhaltensoekonomisch basierte Regulierung, von ‘Nudging’ bis ‘Debiasing’, hat langst auch Deutschland und Europa erreicht. Doch die Implikationen der Verhaltensoekonomik fur Normsetzung sind nicht immer so eindeutig, wie sie auf den ersten Blick erscheinen moegen: Auf empirischer Ebene herrscht Unsicherheit uber den tatsachlichen Rationalitatsgrad von Marktakteuren; auf normativer Ebene Unklarheit daruber, welche rechtspolitischen Ziele mithilfe der neuen Techniken verfolgt werden sollen. Philipp Hacker nimmt sich dieser Herausforderungen an, begrundet entscheidungstheoretisch die Relevanz der Verhaltensoekonomik fur das Privatrecht und macht sich fur ihren Einsatz zur Steigerung von Fairness in Marktkontexten stark, besonders im Verbraucher- und Kapitalmarktrecht. Auf dieser Grundlage erfahrt das Informationsmodell, das zentrale europaische Regulierungsparadigma, eine Neukonzeption.