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Kapitalgesellschaften ermoeglichen es ihren Gesellschaftern, das perso nliche Risiko auf die geleistete Einlage zu begrenzen und das Risiko des unternehmerischen Scheiterns auf die Glaubiger zu verlagern. Entsprechend skeptisch werden Gesellschaften mit geringem Stammkapital beurteilt. Dies setzt wiederum erhebliche Anreize, die Rechtsform zu verschleiern. Auch im grenzuberschreitenden Verkehr bestehen solche Anreize. Denn ist der potentielle Kontrahent mit der Rechtsform nicht vertraut, so steht zu befurchten, dass er ungeachtet der Wettbewerbsfahigkeit von Produkt und Unternehmen vom Vertragsschluss Abstand nimmt. Jacqueline Passler untersucht, wie das deutsche Zivilrecht auf Verschleierungen der Rechtsform durch in- und auslandische Kapitalgesellschaften reagiert und ob diese Mechanismen auch international-privatrechtlich zur Anwendung gelangen.
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Kapitalgesellschaften ermoeglichen es ihren Gesellschaftern, das perso nliche Risiko auf die geleistete Einlage zu begrenzen und das Risiko des unternehmerischen Scheiterns auf die Glaubiger zu verlagern. Entsprechend skeptisch werden Gesellschaften mit geringem Stammkapital beurteilt. Dies setzt wiederum erhebliche Anreize, die Rechtsform zu verschleiern. Auch im grenzuberschreitenden Verkehr bestehen solche Anreize. Denn ist der potentielle Kontrahent mit der Rechtsform nicht vertraut, so steht zu befurchten, dass er ungeachtet der Wettbewerbsfahigkeit von Produkt und Unternehmen vom Vertragsschluss Abstand nimmt. Jacqueline Passler untersucht, wie das deutsche Zivilrecht auf Verschleierungen der Rechtsform durch in- und auslandische Kapitalgesellschaften reagiert und ob diese Mechanismen auch international-privatrechtlich zur Anwendung gelangen.