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Wenn von Corporate Governance die Rede ist, geht es meist um die grosse Aktiengesellschaft und dort vor allem um die Rollen und das Zusammenwirken der Leitungsorgane. Zunehmend geraten jedoch auch externe Dritte in das Blickfeld, welche mit der Gesellschaft organisationsrechtlich nicht verbunden sind, die aber gleichwohl - etwa als faktische Gesellschafter oder Geschaftsfuhrer - gewissen Einfluss auf ihre Geschicke nehmen. Alexander Wilhelm identifiziert die hierdurch hervorgerufenen Konflikte und untersucht, in welchem Umfang die allgemeinen mitglied- und organschaftlichen Verhaltensbindungen des Gesellschaftsrechts zur Problemloesung aktiviert werden koennen. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse formuliert der Autor erstmals die Grundzuge einer allgemeinen Einbeziehungslehre, deren Regelungsgehalt sodann mit Blick auf Covenant-gesicherte Kreditgeber und institutionelle Stimmrechtsberater im Besonderen erprobt wird. Die vorliegende Arbeit wurde durch DFG-Mittel gefoerdert.
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Wenn von Corporate Governance die Rede ist, geht es meist um die grosse Aktiengesellschaft und dort vor allem um die Rollen und das Zusammenwirken der Leitungsorgane. Zunehmend geraten jedoch auch externe Dritte in das Blickfeld, welche mit der Gesellschaft organisationsrechtlich nicht verbunden sind, die aber gleichwohl - etwa als faktische Gesellschafter oder Geschaftsfuhrer - gewissen Einfluss auf ihre Geschicke nehmen. Alexander Wilhelm identifiziert die hierdurch hervorgerufenen Konflikte und untersucht, in welchem Umfang die allgemeinen mitglied- und organschaftlichen Verhaltensbindungen des Gesellschaftsrechts zur Problemloesung aktiviert werden koennen. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse formuliert der Autor erstmals die Grundzuge einer allgemeinen Einbeziehungslehre, deren Regelungsgehalt sodann mit Blick auf Covenant-gesicherte Kreditgeber und institutionelle Stimmrechtsberater im Besonderen erprobt wird. Die vorliegende Arbeit wurde durch DFG-Mittel gefoerdert.