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Markus Lackermair widmet sich biomedizinischer Forschung, mit der Misch-Lebewesen aus Mensch und Tier erzeugt werden. So versuchen etwa Neurowissenschaftler, durch den Transfer menschlicher Gene die Gehirne von Tieren gezielt zu humanisieren. Ebenso motiviert der Mangel an menschlichen Spenderorganen die Transplantationsmedizin dazu, das Forschungsfeld der Xenotransplantation, d. h. der Verpflanzung tierischer Organe auf den Menschen, voranzutreiben. Dass durch derlei Experimente Mischwesen mit menschlichen und tierischen Bestandteilen zur Entstehung gelangen, zieht die in der Rechtsordnung etablierte strikte Grenzziehung zwischen Mensch und Tier in Zweifel. Die philosophischen Fragen Was ist der Mensch? Was unterscheidet ihn vom Tier? werden urploetzlich zu drangenden Rechtsproblemen mit konkreten Rechtsfolgen: Stellen solcherlei neuartige Mischwesen Menschen im Sinne der Rechtsordnung dar? Anhand welcher Kriterien ist dies jeweils zu entscheiden? Kommt Mischwesen Menschenwurde zu? Und vorgelagert: Durfen solche Mischwesen uberhaupt geschaffen werden? Die vorliegende Dissertation wird mit dem Fakultatspreis 2016 der Juristischen Fakultat der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen ausgezeichnet.
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Markus Lackermair widmet sich biomedizinischer Forschung, mit der Misch-Lebewesen aus Mensch und Tier erzeugt werden. So versuchen etwa Neurowissenschaftler, durch den Transfer menschlicher Gene die Gehirne von Tieren gezielt zu humanisieren. Ebenso motiviert der Mangel an menschlichen Spenderorganen die Transplantationsmedizin dazu, das Forschungsfeld der Xenotransplantation, d. h. der Verpflanzung tierischer Organe auf den Menschen, voranzutreiben. Dass durch derlei Experimente Mischwesen mit menschlichen und tierischen Bestandteilen zur Entstehung gelangen, zieht die in der Rechtsordnung etablierte strikte Grenzziehung zwischen Mensch und Tier in Zweifel. Die philosophischen Fragen Was ist der Mensch? Was unterscheidet ihn vom Tier? werden urploetzlich zu drangenden Rechtsproblemen mit konkreten Rechtsfolgen: Stellen solcherlei neuartige Mischwesen Menschen im Sinne der Rechtsordnung dar? Anhand welcher Kriterien ist dies jeweils zu entscheiden? Kommt Mischwesen Menschenwurde zu? Und vorgelagert: Durfen solche Mischwesen uberhaupt geschaffen werden? Die vorliegende Dissertation wird mit dem Fakultatspreis 2016 der Juristischen Fakultat der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen ausgezeichnet.