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Die Anfechtung unentgeltlicher Leistungen hat in den letzten Jahren eine Renaissance erfahren. Grund dafur ist die von Rechtsprechung und Literatur praktizierte, ‘weite’ Auslegung des 134 InsO, die jedoch vor allem in Drei-Personen-Verhaltnissen zunehmend auf Kritik stoesst. Umso uberraschender ist, dass es bislang an einer grundlegenden monographischen Auseinandersetzung mit der Unentgeltlichkeitsanfechtung fehlt. Diese Lucke schliesst Julia Held mit der vorliegenden Arbeit. Sie erforscht umfassend die historischen und teleologischen Grundlagen der Unentgeltlichkeitsanfechtung und entwickelt davon ausgehend ein einheitliches Modell zur Auslegung des 134 InsO. Neben dem Merkmal der Unentgeltlichkeit steht dabei insbesondere auch der Leistungsbegriff im Vordergrund, der die grundlegende Entscheidung daruber trifft, welche Zuwendungen der Einordnung in Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit uberhaupt zuganglich sind.
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Die Anfechtung unentgeltlicher Leistungen hat in den letzten Jahren eine Renaissance erfahren. Grund dafur ist die von Rechtsprechung und Literatur praktizierte, ‘weite’ Auslegung des 134 InsO, die jedoch vor allem in Drei-Personen-Verhaltnissen zunehmend auf Kritik stoesst. Umso uberraschender ist, dass es bislang an einer grundlegenden monographischen Auseinandersetzung mit der Unentgeltlichkeitsanfechtung fehlt. Diese Lucke schliesst Julia Held mit der vorliegenden Arbeit. Sie erforscht umfassend die historischen und teleologischen Grundlagen der Unentgeltlichkeitsanfechtung und entwickelt davon ausgehend ein einheitliches Modell zur Auslegung des 134 InsO. Neben dem Merkmal der Unentgeltlichkeit steht dabei insbesondere auch der Leistungsbegriff im Vordergrund, der die grundlegende Entscheidung daruber trifft, welche Zuwendungen der Einordnung in Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit uberhaupt zuganglich sind.