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In der Regel gibt es einen sachlichen Grund dafur, dass ein Schuldner die ihm obliegende Leistung verweigert: ein Hindernis, das der Leistung entgegensteht. Je nachdem, ob dieses Hindernis uberwindbar ist oder nicht, muss das Recht unterschiedliche Wertungsfragen beantworten: Bei unuberwindbaren Hindernissen stellt sich nur die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Schuldner zum Schadensersatz verpflichtet sein soll; bei uberwindbaren Hindernissen muss zudem geregelt werden, welche Anstrengungen der Schuldner auf sich nehmen muss, um das Hindernis zu uberwinden und in natura zu leisten. Ivo Bach untersucht, welche Antworten das BGB auf diese Frage gibt und welche Antworten im Vergleich dazu der Vorschlag fur ein Gemeinsames Europaisches Kaufrecht vorsieht. Anschliessend widmet er sich einzelnen Erscheinungsformen von Leistungshindernissen und ihren jeweiligen Besonderheiten: glaubigerverursachte Hindernisse, Zweckstoerungen, partiell wirkende Hindernisse, Hindernisse bei vertretbaren Sachen, zeitlich beschrankte Hindernisse sowie den Zeitablauf als Hindernis.
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In der Regel gibt es einen sachlichen Grund dafur, dass ein Schuldner die ihm obliegende Leistung verweigert: ein Hindernis, das der Leistung entgegensteht. Je nachdem, ob dieses Hindernis uberwindbar ist oder nicht, muss das Recht unterschiedliche Wertungsfragen beantworten: Bei unuberwindbaren Hindernissen stellt sich nur die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Schuldner zum Schadensersatz verpflichtet sein soll; bei uberwindbaren Hindernissen muss zudem geregelt werden, welche Anstrengungen der Schuldner auf sich nehmen muss, um das Hindernis zu uberwinden und in natura zu leisten. Ivo Bach untersucht, welche Antworten das BGB auf diese Frage gibt und welche Antworten im Vergleich dazu der Vorschlag fur ein Gemeinsames Europaisches Kaufrecht vorsieht. Anschliessend widmet er sich einzelnen Erscheinungsformen von Leistungshindernissen und ihren jeweiligen Besonderheiten: glaubigerverursachte Hindernisse, Zweckstoerungen, partiell wirkende Hindernisse, Hindernisse bei vertretbaren Sachen, zeitlich beschrankte Hindernisse sowie den Zeitablauf als Hindernis.