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In vielen Fallen koennen die Interessen des Eigentumers eines Kunstwerks mit denjenigen des Urhebers in Konflikt geraten. Dies droht insbesondere, wenn der Umgang des Eigentumers mit seinem Werkstuck das Immaterialguterrecht des Schoepfers beruhrt. Besonders vielschichtig ist dieser Interessenkonflikt bei Werken der religioesen Kunst. Hier koennen auf Seiten der Beteiligten religioese Motive eine Rolle spielen; bei der Konfliktentscheidung koennen dann insbesondere Wertungen der Religionsfreiheit und des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts zu berucksichtigen sein. Jens Felix Muller untersucht, wie derartige Konflikte zu entscheiden sind. Dabei zeigt er anhand von Fallbeispielen, wie sich der religioese Bezug des Kunstwerks auf die Konfliktentscheidung auswirkt. Ein besonderes Augenmerk legt er auf die praxisrelevanten Falle des Umbaus und der Umnutzung von Kirchenbauten.
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In vielen Fallen koennen die Interessen des Eigentumers eines Kunstwerks mit denjenigen des Urhebers in Konflikt geraten. Dies droht insbesondere, wenn der Umgang des Eigentumers mit seinem Werkstuck das Immaterialguterrecht des Schoepfers beruhrt. Besonders vielschichtig ist dieser Interessenkonflikt bei Werken der religioesen Kunst. Hier koennen auf Seiten der Beteiligten religioese Motive eine Rolle spielen; bei der Konfliktentscheidung koennen dann insbesondere Wertungen der Religionsfreiheit und des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts zu berucksichtigen sein. Jens Felix Muller untersucht, wie derartige Konflikte zu entscheiden sind. Dabei zeigt er anhand von Fallbeispielen, wie sich der religioese Bezug des Kunstwerks auf die Konfliktentscheidung auswirkt. Ein besonderes Augenmerk legt er auf die praxisrelevanten Falle des Umbaus und der Umnutzung von Kirchenbauten.