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Die Grundsatze der Vertragsfreiheit und der Vertragsgerechtigkeit gehoeren zu den tragenden Rechtsprinzipien der Privatrechtsordnung. Die Bestimmung ihres Verhaltnisses zueinander zahlt seit jeher zu jenen Grundfragen des Vertragsrechts, deren Beantwortung jeder Generation aufs Neue aufgetragen ist. Sie entscheidet daruber, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtsordnung zur Vertragskorrektur im Wege richterlicher Inhaltskontrolle berufen ist. Ausgehend von einer Weiterentwicklung des klassischen Schmidt-Rimplerschen Vertragsmodells und einer Neukonzeption der Vertragsgerechtigkeit stellt Matthias Wendland die Frage nach der Legitimation und Reichweite der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschaftsbedingungen im unternehmerischen Geschaftsverkehr. Dabei fuhrt er die aktuelle rechtspolitische Diskussion um eine Reform des AGB-Rechts auf die dogmatische Grundfrage des zugrunde liegenden Vertragsmodells zuruck und legt einen Beitrag zur aktuellen Reformdebatte vor.
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Die Grundsatze der Vertragsfreiheit und der Vertragsgerechtigkeit gehoeren zu den tragenden Rechtsprinzipien der Privatrechtsordnung. Die Bestimmung ihres Verhaltnisses zueinander zahlt seit jeher zu jenen Grundfragen des Vertragsrechts, deren Beantwortung jeder Generation aufs Neue aufgetragen ist. Sie entscheidet daruber, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtsordnung zur Vertragskorrektur im Wege richterlicher Inhaltskontrolle berufen ist. Ausgehend von einer Weiterentwicklung des klassischen Schmidt-Rimplerschen Vertragsmodells und einer Neukonzeption der Vertragsgerechtigkeit stellt Matthias Wendland die Frage nach der Legitimation und Reichweite der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschaftsbedingungen im unternehmerischen Geschaftsverkehr. Dabei fuhrt er die aktuelle rechtspolitische Diskussion um eine Reform des AGB-Rechts auf die dogmatische Grundfrage des zugrunde liegenden Vertragsmodells zuruck und legt einen Beitrag zur aktuellen Reformdebatte vor.