Max Weber und die Staatsrechtslehre
Andreas Anter
Max Weber und die Staatsrechtslehre
Andreas Anter
Im Februar 1919 erhielt Max Weber einen Ruf an die Juristische Fakultat in Bonn, ubernahm dann aber doch eine gesellschaftswissenschaftliche Professur in Munchen. Ware sein heutiges Bild ein anderes, wenn er sich fur Bonn entschieden hatte? Weber war habilitierter Jurist. Obwohl er spater die Disziplin wechselte, ist sein Werk voller Belege dafur, wie stark er von der Jurisprudenz, nicht zuletzt von der Staatsrechtslehre, gepragt war. UEberdies wurde er selbst zum Gegenstand kontroverser Debatten im Fach. In Weimar standen ihm fuhrende Staatsrechtler wie Carl Schmitt, Hermann Heller, Hans Kelsen und Rudolf Smend oft ambivalent gegenuber. Andreas Anter zeigt, welche Autoren fur Weber wichtig waren und wie er schliesslich zu einem Referenzautor der Staatsrechtslehre wurde. Als Berater wirkte Weber am Entwurf der Weimarer Reichsverfassung mit. Finden sich seine Spuren noch im Grundgesetz? Wie wird er in der heutigen Staatsrechtslehre rezipiert? Inwieweit ist er fur die Loesung heutiger Probleme relevant?
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