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Der Umgang mit sexueller Diskriminierung war und ist gesellschaftspolitisch nicht einfach. Das europaische Unionsrecht enthalt einschlagige Verbote, und auch aus dem Verfassungsrecht wird ein Verbot abgeleitet. Deren Reichweite, vor allem im Verhaltnis zu einem traditionell verstandenen Schutz von Ehe und Familie, ist jedoch umstritten. Das vorliegende Werk dokumentiert eine im Herbst 2015 durchgefuhrte Tagung, in der nach einer psychologisch-medizinischen Grundlegung und Analyse des europa- und voelkerrechtlichen Rahmens die relevanten verfassungsrechtlichen, zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Themen aus polnischer und deutscher Sicht behandelt wurden, um grundlegende Fragen zu klaren: Welcher Stand ist heute erreicht, wo sind Veranderungen notwendig, in welchen Fragen besteht Konsens und wo gesellschaftspolitischer Streit, und nicht zuletzt: koennen Deutschland und Polen voneinander lernen?
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Der Umgang mit sexueller Diskriminierung war und ist gesellschaftspolitisch nicht einfach. Das europaische Unionsrecht enthalt einschlagige Verbote, und auch aus dem Verfassungsrecht wird ein Verbot abgeleitet. Deren Reichweite, vor allem im Verhaltnis zu einem traditionell verstandenen Schutz von Ehe und Familie, ist jedoch umstritten. Das vorliegende Werk dokumentiert eine im Herbst 2015 durchgefuhrte Tagung, in der nach einer psychologisch-medizinischen Grundlegung und Analyse des europa- und voelkerrechtlichen Rahmens die relevanten verfassungsrechtlichen, zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Themen aus polnischer und deutscher Sicht behandelt wurden, um grundlegende Fragen zu klaren: Welcher Stand ist heute erreicht, wo sind Veranderungen notwendig, in welchen Fragen besteht Konsens und wo gesellschaftspolitischer Streit, und nicht zuletzt: koennen Deutschland und Polen voneinander lernen?