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Das Verhaltnis von Patent- und Wettbewerbsrecht zeichnet sich seit jeher durch Spannungen und Konflikte, aber auch durch ein gemeinsames Ziel der Foerderung von Innovationen und technischem Fortschritt aus. Besondere Fragen an der Schnittstelle zwischen Patent- und Wettbewerbsrecht stellen sich im Zusammenhang mit Patenthinterhalten. Das Ergebnis eines Patenthinterhaltes, in den oeffentlich anerkannte Normungsorganisationen und deren Mitglieder gelockt werden, sind patentabhangige Normen. Diese bergen ein erhebliches wettbewerbsbeschrankendes Potential, das in innovativen Markten durch Netzwerk- und Lock-In-Effekte verstarkt wird. Das so vermittelte Lizenzgebuhrenpotential ergibt sich damit nicht in erster Linie aus der Erfindung, sondern aus der Festlegung der Norm. Inwieweit in diesem Fall Instrumente des Wettbewerbsrechts zum Schutz der Normanwender eingreifen, ist Gegenstand dieser rechtsvergleichenden Untersuchung.
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Das Verhaltnis von Patent- und Wettbewerbsrecht zeichnet sich seit jeher durch Spannungen und Konflikte, aber auch durch ein gemeinsames Ziel der Foerderung von Innovationen und technischem Fortschritt aus. Besondere Fragen an der Schnittstelle zwischen Patent- und Wettbewerbsrecht stellen sich im Zusammenhang mit Patenthinterhalten. Das Ergebnis eines Patenthinterhaltes, in den oeffentlich anerkannte Normungsorganisationen und deren Mitglieder gelockt werden, sind patentabhangige Normen. Diese bergen ein erhebliches wettbewerbsbeschrankendes Potential, das in innovativen Markten durch Netzwerk- und Lock-In-Effekte verstarkt wird. Das so vermittelte Lizenzgebuhrenpotential ergibt sich damit nicht in erster Linie aus der Erfindung, sondern aus der Festlegung der Norm. Inwieweit in diesem Fall Instrumente des Wettbewerbsrechts zum Schutz der Normanwender eingreifen, ist Gegenstand dieser rechtsvergleichenden Untersuchung.