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Die Societas Europaea ist in Deutschland seit ihrer Einfuhrung ein Erfolgsmodell - nicht zuletzt, weil sie es gestattet, durch Vereinbarung mit der Arbeitnehmerseite von den ansonsten zwingenden Mitbestimmungsregimen abzuweichen. Koennen auch Tochtergesellschaften einer Societas Europaea von dieser Flexibilitat profitieren? Moritz Maier untersucht diese Frage de lege lata und de lege ferenda. Dabei vermisst er auch den rechtlichen Graubereich der vertraglichen Mitbestimmungsgestaltung in autonom-nationalstaatlich verfassten Gesellschaften. Es zeigt sich, dass das deutsche Recht der Unternehmensmitbestimmung die Anforderungen einer modernen Konzernleitung in einem zusehends zusammenwachsenden europaischen Wirtschaftsraum verfehlt. Gleichzeitig spricht die Verfugbarkeit praktikabler Umgehungsmoeglichkeiten fur eine Modernisierung des Gesetzeswerks. Auf dieser Basis entwickelt Moritz Maier ein zweistufiges Reformkonzept zur schrittweisen Einfuhrung der Verhandlungsloesung in deutsche Konzerne und stellt einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag zur Diskussion.
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Die Societas Europaea ist in Deutschland seit ihrer Einfuhrung ein Erfolgsmodell - nicht zuletzt, weil sie es gestattet, durch Vereinbarung mit der Arbeitnehmerseite von den ansonsten zwingenden Mitbestimmungsregimen abzuweichen. Koennen auch Tochtergesellschaften einer Societas Europaea von dieser Flexibilitat profitieren? Moritz Maier untersucht diese Frage de lege lata und de lege ferenda. Dabei vermisst er auch den rechtlichen Graubereich der vertraglichen Mitbestimmungsgestaltung in autonom-nationalstaatlich verfassten Gesellschaften. Es zeigt sich, dass das deutsche Recht der Unternehmensmitbestimmung die Anforderungen einer modernen Konzernleitung in einem zusehends zusammenwachsenden europaischen Wirtschaftsraum verfehlt. Gleichzeitig spricht die Verfugbarkeit praktikabler Umgehungsmoeglichkeiten fur eine Modernisierung des Gesetzeswerks. Auf dieser Basis entwickelt Moritz Maier ein zweistufiges Reformkonzept zur schrittweisen Einfuhrung der Verhandlungsloesung in deutsche Konzerne und stellt einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag zur Diskussion.