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Das Unionsrecht geht jeglichem nationalen Recht vor - diese Entscheidung fallte der EuGH bereits im Jahre 1964. Doch inwieweit entspricht dieser Grundsatz der verfassungsrechtlichen Realitat in den Mitgliedstaaten? Alina Berger analysiert dies anhand der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte in Deutschland, Frankreich und Spanien, wobei deren Haltung jeweils als integrationsfoerdernd oder integrationshemmend eingeordnet werden kann. Zu diesem Zweck stellt sie zunachst Bedeutung und Reichweite des Anwendungsvorrangs dar, bevor sie auf die Frage eingeht, inwieweit die Verfassungsgerichte den Anwendungsvorrang positiv gewahrleisten und inwieweit sie ihn uberhaupt verfassungsrechtlich gewahrleisten koennen. Im abschliessenden Rechtsprechungsvergleich arbeitet die Autorin bestehende Defizite heraus und demonstriert moegliche Loesungswege fur die Effektivierung des Anwendungsvorrangs.
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Das Unionsrecht geht jeglichem nationalen Recht vor - diese Entscheidung fallte der EuGH bereits im Jahre 1964. Doch inwieweit entspricht dieser Grundsatz der verfassungsrechtlichen Realitat in den Mitgliedstaaten? Alina Berger analysiert dies anhand der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte in Deutschland, Frankreich und Spanien, wobei deren Haltung jeweils als integrationsfoerdernd oder integrationshemmend eingeordnet werden kann. Zu diesem Zweck stellt sie zunachst Bedeutung und Reichweite des Anwendungsvorrangs dar, bevor sie auf die Frage eingeht, inwieweit die Verfassungsgerichte den Anwendungsvorrang positiv gewahrleisten und inwieweit sie ihn uberhaupt verfassungsrechtlich gewahrleisten koennen. Im abschliessenden Rechtsprechungsvergleich arbeitet die Autorin bestehende Defizite heraus und demonstriert moegliche Loesungswege fur die Effektivierung des Anwendungsvorrangs.