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Die OEkonomische Analyse des Rechts fusst auf dem Verhaltensmodell des homo oeconomicus, eines Menschen also, der stets seinen Eigennutz kalkuliert und rational danach handelt. Dieses Menschenbild gehoert mittlerweile auch in Deutschland zum methodischen Kanon der Rechtswissenschaft. Entgegen ihrem universellen Anspruch wendet sich die OEkonomische Analyse des Rechts hauptsachlich an den Gesetzgeber, nicht aber an den Rechtsanwender. Der akademische Nachwuchs der Juristischen Fakultat an der Leibniz Universitat Hannover ist auf seiner ersten Mittelbautagung der Frage nachgegangen, ob gleichwohl das Verhaltensmodell des homo oeconomicus von der Rechtspraxis aufgenommen wird. Der vorliegende Band vereint drei orientierende Beitrage zur Schnittstellen-Problematik von OEkonomie und Jurisprudenz sowie sechs Untersuchungen zur Rechtspraxis, die thematisch vom Verbraucher-, Wettbewerbs- und Familienrecht uber das Straf- und Arbeitsrecht bis zum Gewerblichen Rechtsschutz reichen.
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Die OEkonomische Analyse des Rechts fusst auf dem Verhaltensmodell des homo oeconomicus, eines Menschen also, der stets seinen Eigennutz kalkuliert und rational danach handelt. Dieses Menschenbild gehoert mittlerweile auch in Deutschland zum methodischen Kanon der Rechtswissenschaft. Entgegen ihrem universellen Anspruch wendet sich die OEkonomische Analyse des Rechts hauptsachlich an den Gesetzgeber, nicht aber an den Rechtsanwender. Der akademische Nachwuchs der Juristischen Fakultat an der Leibniz Universitat Hannover ist auf seiner ersten Mittelbautagung der Frage nachgegangen, ob gleichwohl das Verhaltensmodell des homo oeconomicus von der Rechtspraxis aufgenommen wird. Der vorliegende Band vereint drei orientierende Beitrage zur Schnittstellen-Problematik von OEkonomie und Jurisprudenz sowie sechs Untersuchungen zur Rechtspraxis, die thematisch vom Verbraucher-, Wettbewerbs- und Familienrecht uber das Straf- und Arbeitsrecht bis zum Gewerblichen Rechtsschutz reichen.