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Wer als Paar zusammenlebt ohne zu heiraten, stellt sich bewusst ausserhalb des Rechts und kann bei Trennung keinen rechtlichen Schutz erwarten, so die jahrzehntelang herrschende Meinung in der Rechtsprechung und Literatur. Durch zwei Grundsatzentscheidungen hat der BGH 2008 jedoch eine Kehrtwende vollzogen und die Vermoegensauseinandersetzung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften an diejenige von Gutertrennungsehen angelehnt. In Frankreich macht aktuell eine stetig wachsende Zahl nichtehelicher Paare von der Moeglichkeit Gebrauch, durch die Eingehung eines Pacte civil de Solidarite ( PACS) ihrer Partnerschaft einen festen rechtlichen Rahmen zu geben und so die Konsequenzen einer Trennung im Voraus zu regeln. Nicola Hoischen untersucht rechtsvergleichend die Vermoegensauseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und geht dabei der Frage nach, ob sich der PACS auch fur die deutsche Rechtsordnung empfiehlt.
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Wer als Paar zusammenlebt ohne zu heiraten, stellt sich bewusst ausserhalb des Rechts und kann bei Trennung keinen rechtlichen Schutz erwarten, so die jahrzehntelang herrschende Meinung in der Rechtsprechung und Literatur. Durch zwei Grundsatzentscheidungen hat der BGH 2008 jedoch eine Kehrtwende vollzogen und die Vermoegensauseinandersetzung bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften an diejenige von Gutertrennungsehen angelehnt. In Frankreich macht aktuell eine stetig wachsende Zahl nichtehelicher Paare von der Moeglichkeit Gebrauch, durch die Eingehung eines Pacte civil de Solidarite ( PACS) ihrer Partnerschaft einen festen rechtlichen Rahmen zu geben und so die Konsequenzen einer Trennung im Voraus zu regeln. Nicola Hoischen untersucht rechtsvergleichend die Vermoegensauseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und geht dabei der Frage nach, ob sich der PACS auch fur die deutsche Rechtsordnung empfiehlt.