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Fur die Koerperschaftsteuer, die im Gegensatz zur persoenlichen Einkommensteuerpflicht nicht auf eine faktische Vorstrukturierung der Realitat aufbauen kann, ergibt sich stets die Notwendigkeit, die Koerperschaftsteuersubjekte und transparent besteuerte Gebilde (in Deutschland v.a. die Mitunternehmerschaften) mittels eines gesonderten Verfahrens zu bestimmen. Fur die erforderliche rechtliche Vorstrukturierung der faktisch bestehenden gemeinschaftlichen Tatigkeiten wird in weiten Teilen auf die Wertungen des Zivilrechts zuruckgegriffen. Den an dieser Schnittstelle bestehenden Funktionszusammenhang zwischen steuerrechtlichen Einordnungsmechanismen und dem materiellen Zivilrecht sowie dem Gesellschaftskollisionsrecht analysiert Ruben Martini auf Grundlage eines numerisch gestutzten Rechtsvergleichs. Die so gewonnenen, losgeloest von einer nationalen Rechtsordnung einsetzbaren Erkenntnisse werden daraufhin in einer ersten Verprobung auf das deutsche Koerperschaftsteuerrecht angewendet. Die Arbeit wurde mit dem Foerderpreis des Deutschen Wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. 2015 und dem Hans Flick-Ehrenpreis 2015 ausgezeichnet.
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Fur die Koerperschaftsteuer, die im Gegensatz zur persoenlichen Einkommensteuerpflicht nicht auf eine faktische Vorstrukturierung der Realitat aufbauen kann, ergibt sich stets die Notwendigkeit, die Koerperschaftsteuersubjekte und transparent besteuerte Gebilde (in Deutschland v.a. die Mitunternehmerschaften) mittels eines gesonderten Verfahrens zu bestimmen. Fur die erforderliche rechtliche Vorstrukturierung der faktisch bestehenden gemeinschaftlichen Tatigkeiten wird in weiten Teilen auf die Wertungen des Zivilrechts zuruckgegriffen. Den an dieser Schnittstelle bestehenden Funktionszusammenhang zwischen steuerrechtlichen Einordnungsmechanismen und dem materiellen Zivilrecht sowie dem Gesellschaftskollisionsrecht analysiert Ruben Martini auf Grundlage eines numerisch gestutzten Rechtsvergleichs. Die so gewonnenen, losgeloest von einer nationalen Rechtsordnung einsetzbaren Erkenntnisse werden daraufhin in einer ersten Verprobung auf das deutsche Koerperschaftsteuerrecht angewendet. Die Arbeit wurde mit dem Foerderpreis des Deutschen Wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. 2015 und dem Hans Flick-Ehrenpreis 2015 ausgezeichnet.