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Der Fokus der regulierungsrechtlichen Diskussion verschiebt sich zunehmend von der wettbewerblichen OEffnung vorhandener Netze hin zur Schaffung neuer Infrastrukturen. Tobias Schmitt geht der Frage nach, welchen Beitrag die Bedarfsplanung von Infrastrukturen zu einem gewahrleistungsstaatlichen Regulierungsrecht leisten kann. Ausgehend von einem weiten Regulierungsbegriff wird neben klassischen Netzsektoren auch der Krankenhaussektor auf Grund der dort bereits seit langem bestehenden Infrastrukturbedarfsplanung in die Untersuchung einbezogen. Zudem wird die von der staatlichen Infrastrukturfinanzierung ausgehende Steuerungswirkung berucksichtigt. Im Rahmen einer sektorubergreifenden Analyse legt der Autor dar, dass die infrastrukturelle Bedarfsplanung Instrument einer gewahrleistungsstaatlichen Regulierung ist und welche Funktionen sie dabei ausfullen kann. Die Untersuchung schliesst mit einer Typologisierung der Bedarfsplanungsmodelle.
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Der Fokus der regulierungsrechtlichen Diskussion verschiebt sich zunehmend von der wettbewerblichen OEffnung vorhandener Netze hin zur Schaffung neuer Infrastrukturen. Tobias Schmitt geht der Frage nach, welchen Beitrag die Bedarfsplanung von Infrastrukturen zu einem gewahrleistungsstaatlichen Regulierungsrecht leisten kann. Ausgehend von einem weiten Regulierungsbegriff wird neben klassischen Netzsektoren auch der Krankenhaussektor auf Grund der dort bereits seit langem bestehenden Infrastrukturbedarfsplanung in die Untersuchung einbezogen. Zudem wird die von der staatlichen Infrastrukturfinanzierung ausgehende Steuerungswirkung berucksichtigt. Im Rahmen einer sektorubergreifenden Analyse legt der Autor dar, dass die infrastrukturelle Bedarfsplanung Instrument einer gewahrleistungsstaatlichen Regulierung ist und welche Funktionen sie dabei ausfullen kann. Die Untersuchung schliesst mit einer Typologisierung der Bedarfsplanungsmodelle.