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Die Idee des ‘doppelten Koerpers’ war bereits den roemischen Juristen bekannt und fusst auf der Annahme, dass zwischen dem Ganzen und der Summe seiner Teile eine fundamentale Differenz besteht. Im Hintergrund steht die Frage nach den Beziehungen von Einheit und Vielheit, die wieder auf Interesse stoesst, seitdem Nationen einen betrachtlichen Teil ihrer Souveranitat an transnationale, supranationale und private Regelsysteme abgegeben haben. Als Einheit kann sich eine Ansammlung von Individuen nur begreifen, wenn Institutionen geschaffen werden, welche die Vielheit der Teile mit einem Ganzen in einen sinnhaften Zusammenhang bringen. Von einem solchen Zusammenhang handelt die Metapher vom politischen Koerper, auf die Juristen etwa dann zuruckgreifen, wenn sie mit Begriffen wie Korporation oder Verfassungsorgan operieren. Im englischsprachigen Raum ist haufig von einem ‘ new body of law ’ oder ‘ nonstate bodies’ die Rede, weil bei fortschreitender Transnationalisierung standig neue Rechtsordnungen emergieren, die parallel existieren, miteinander agieren oder kollidieren. Lassen sich auch solche Teilrechtsordnungen unter dem Aspekt der Einheit begreifen? Und kann die Lehre vom ‘doppelten Koerper’ hier eine Antwort geben? Die Historische Rechtsschule hat diese Lehre unter dem Gesichtspunkt der ‘Strukturahnlichkeit’ von privaten und oeffentlichen Verbanden, von Korporationen und Staat wieder aufgegriffen und weiterentwickelt. Ihre ‘Politik’ bildet damit ein wichtiges Glied in einer langen Kette, die von der roemischen Jurisprudenz bis zu den modernen Pluralismustheorien fuhrt.
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Die Idee des ‘doppelten Koerpers’ war bereits den roemischen Juristen bekannt und fusst auf der Annahme, dass zwischen dem Ganzen und der Summe seiner Teile eine fundamentale Differenz besteht. Im Hintergrund steht die Frage nach den Beziehungen von Einheit und Vielheit, die wieder auf Interesse stoesst, seitdem Nationen einen betrachtlichen Teil ihrer Souveranitat an transnationale, supranationale und private Regelsysteme abgegeben haben. Als Einheit kann sich eine Ansammlung von Individuen nur begreifen, wenn Institutionen geschaffen werden, welche die Vielheit der Teile mit einem Ganzen in einen sinnhaften Zusammenhang bringen. Von einem solchen Zusammenhang handelt die Metapher vom politischen Koerper, auf die Juristen etwa dann zuruckgreifen, wenn sie mit Begriffen wie Korporation oder Verfassungsorgan operieren. Im englischsprachigen Raum ist haufig von einem ‘ new body of law ’ oder ‘ nonstate bodies’ die Rede, weil bei fortschreitender Transnationalisierung standig neue Rechtsordnungen emergieren, die parallel existieren, miteinander agieren oder kollidieren. Lassen sich auch solche Teilrechtsordnungen unter dem Aspekt der Einheit begreifen? Und kann die Lehre vom ‘doppelten Koerper’ hier eine Antwort geben? Die Historische Rechtsschule hat diese Lehre unter dem Gesichtspunkt der ‘Strukturahnlichkeit’ von privaten und oeffentlichen Verbanden, von Korporationen und Staat wieder aufgegriffen und weiterentwickelt. Ihre ‘Politik’ bildet damit ein wichtiges Glied in einer langen Kette, die von der roemischen Jurisprudenz bis zu den modernen Pluralismustheorien fuhrt.