Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Das strafrechtliche Schuldprinzip, also das Zusprechen von persoenlicher Schuld im richterlichen Urteil zur Legitimation der Strafsanktion, ist ein vieldiskutiertes und umstrittenes Thema innerhalb der Strafrechtswissenschaft. Im Kontext der Diskussion um die Frage nach der Freiheit des Willens, die von manchen als Voraussetzung fur Schuldfahigkeit angesehen wird, ist das Thema auch fur die Philosophie von Relevanz. Kritiker betrachten das Schuldprinzip als irrefuhrend und ineffektiv fur die Legitimation von Strafe. Sie fordern die Umgestaltung des Schuldstrafrechts zu einem Massregelrecht, das auf die Bedurfnisse der gesellschaftlichen Kriminalpravention ausgerichtet ist. Julia Maria Erber-Schropp zeigt, weshalb das Schuldprinzip eine elementare Bedeutung im Strafrecht hat und dass dieses nicht durch die Willensfreiheitsdebatte angreifbar ist.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Das strafrechtliche Schuldprinzip, also das Zusprechen von persoenlicher Schuld im richterlichen Urteil zur Legitimation der Strafsanktion, ist ein vieldiskutiertes und umstrittenes Thema innerhalb der Strafrechtswissenschaft. Im Kontext der Diskussion um die Frage nach der Freiheit des Willens, die von manchen als Voraussetzung fur Schuldfahigkeit angesehen wird, ist das Thema auch fur die Philosophie von Relevanz. Kritiker betrachten das Schuldprinzip als irrefuhrend und ineffektiv fur die Legitimation von Strafe. Sie fordern die Umgestaltung des Schuldstrafrechts zu einem Massregelrecht, das auf die Bedurfnisse der gesellschaftlichen Kriminalpravention ausgerichtet ist. Julia Maria Erber-Schropp zeigt, weshalb das Schuldprinzip eine elementare Bedeutung im Strafrecht hat und dass dieses nicht durch die Willensfreiheitsdebatte angreifbar ist.