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Der Streik in der Daseinsvorsorge mit seinen erheblichen oekonomischen und sozialen Implikationen erzeugt eine rechtliche Spannungslage zwischen dem Streikrecht auf der einen Seite und dem Bedurfnis nach Daseinsvorsorge auf der anderen Seite. Um diesen Komplex zu ergrunden, reflektiert Walter Hansle nicht nur die rechtswissenschaftliche Diskussion, sondern beleuchtet auch die geschichts-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Dimensionen. Mit diesem interdisziplinaren Ansatz werden die zentralen Begriffe neu konstruiert und rechtlich konkretisiert. Bei der Daseinsvorsorge erfolgt dies eingebettet in eine normative Staatsaufgabenlehre nach dem Modell des Gewahrleistungsstaats. Vor der Folie einer modifizierten Grundrechtsdogmatik begrundet der Autor das Streikrecht in der Daseinsvorsorge als Teil des Gewahrleistungsbereichs des Art. 9 Abs. 3 GG und loest das normative Spannungsverhaltnis des Streiks in der Daseinsvorsorge auf. Die Arbeit wurde mit dem Fakultatspreis der Juristischen Fakultat der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen ausgezeichnet.
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Der Streik in der Daseinsvorsorge mit seinen erheblichen oekonomischen und sozialen Implikationen erzeugt eine rechtliche Spannungslage zwischen dem Streikrecht auf der einen Seite und dem Bedurfnis nach Daseinsvorsorge auf der anderen Seite. Um diesen Komplex zu ergrunden, reflektiert Walter Hansle nicht nur die rechtswissenschaftliche Diskussion, sondern beleuchtet auch die geschichts-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Dimensionen. Mit diesem interdisziplinaren Ansatz werden die zentralen Begriffe neu konstruiert und rechtlich konkretisiert. Bei der Daseinsvorsorge erfolgt dies eingebettet in eine normative Staatsaufgabenlehre nach dem Modell des Gewahrleistungsstaats. Vor der Folie einer modifizierten Grundrechtsdogmatik begrundet der Autor das Streikrecht in der Daseinsvorsorge als Teil des Gewahrleistungsbereichs des Art. 9 Abs. 3 GG und loest das normative Spannungsverhaltnis des Streiks in der Daseinsvorsorge auf. Die Arbeit wurde mit dem Fakultatspreis der Juristischen Fakultat der Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen ausgezeichnet.