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Die Patientenautonomie hat sowohl im Strafrecht als auch in der medizinischen Praxis eine existenzielle Bedeutung. An ihr bemisst sich, ob ein arztlicher Eingriff erlaubt oder rechtswidrig ist. Die Patientenautonomie entscheidet bei arztlichen Heileingriffen, in Situationen am Ende des Lebens, in Fallen der Zwangsbehandlungen, der nichttherapeutischen Behandlungen und anderen Bereichen uber die Strafbarkeit des Arztes und das weitere Schicksal des Patienten. Dabei zeigt sich, dass die bisherige Legitimationsfigur der Einwilligung nach Aufklarung, die stellvertretend fur die Selbstbestimmung verwendet wird, der Vielgestaltigkeit der Situationen nicht ausreichend Rechnung tragt. Dorothea Magnus entwickelt daher ein eigenes Konzept zur Patientenautonomie, das aus ethischer Sicht tragfahig, fur die medizinische Praxis brauchbar und fur das Strafrecht einsetzbar ist.
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Die Patientenautonomie hat sowohl im Strafrecht als auch in der medizinischen Praxis eine existenzielle Bedeutung. An ihr bemisst sich, ob ein arztlicher Eingriff erlaubt oder rechtswidrig ist. Die Patientenautonomie entscheidet bei arztlichen Heileingriffen, in Situationen am Ende des Lebens, in Fallen der Zwangsbehandlungen, der nichttherapeutischen Behandlungen und anderen Bereichen uber die Strafbarkeit des Arztes und das weitere Schicksal des Patienten. Dabei zeigt sich, dass die bisherige Legitimationsfigur der Einwilligung nach Aufklarung, die stellvertretend fur die Selbstbestimmung verwendet wird, der Vielgestaltigkeit der Situationen nicht ausreichend Rechnung tragt. Dorothea Magnus entwickelt daher ein eigenes Konzept zur Patientenautonomie, das aus ethischer Sicht tragfahig, fur die medizinische Praxis brauchbar und fur das Strafrecht einsetzbar ist.