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Die Funktionsweise der Eigentumsubertragung gehoert zu den Grundentscheidungen einer Rechtsordnung. Die Rechte Deutschlands, Brasiliens und Portugals stehen in dieser Frage jeweils fur einen eigenen Loesungstyp. Wahrend das deutsche Recht dem Trennungs- und dem Abstraktionsprinzip sowie dem Traditions- oder UEbergabeprinzip folgt, liegen dem brasilianischen Recht das Einheits- und das Traditionsprinzip zugrunde. Das portugiesische Recht kommt dagegen im Grundfall der UEbereignung mit dem Einheitsprinzip aus; einen Publizitatsakt wie die UEbergabe erfordert es nicht (Konsensprinzip). Neben diesen Prinzipien und dem Erwerb beweglicher und unbeweglicher Sachen vom Berechtigten und Nichtberechtigten finden die in den lusitanischen Rechten bedeutsamen Rechtsinstitute der Ersitzung und des Immobilien-Vorvertrags Beachtung. Marietta Pietrek pladiert abschliessend fur die Unterstutzung der Kombination aus UEbergabe, Trennung und Abstraktion in internationalen Harmonisierungsbestrebungen.
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Die Funktionsweise der Eigentumsubertragung gehoert zu den Grundentscheidungen einer Rechtsordnung. Die Rechte Deutschlands, Brasiliens und Portugals stehen in dieser Frage jeweils fur einen eigenen Loesungstyp. Wahrend das deutsche Recht dem Trennungs- und dem Abstraktionsprinzip sowie dem Traditions- oder UEbergabeprinzip folgt, liegen dem brasilianischen Recht das Einheits- und das Traditionsprinzip zugrunde. Das portugiesische Recht kommt dagegen im Grundfall der UEbereignung mit dem Einheitsprinzip aus; einen Publizitatsakt wie die UEbergabe erfordert es nicht (Konsensprinzip). Neben diesen Prinzipien und dem Erwerb beweglicher und unbeweglicher Sachen vom Berechtigten und Nichtberechtigten finden die in den lusitanischen Rechten bedeutsamen Rechtsinstitute der Ersitzung und des Immobilien-Vorvertrags Beachtung. Marietta Pietrek pladiert abschliessend fur die Unterstutzung der Kombination aus UEbergabe, Trennung und Abstraktion in internationalen Harmonisierungsbestrebungen.