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Bio- und Informationstechnologien generieren standig neue, bislang kaum fur moeglich gehaltene Verbindungen zwischen Technischem und Lebendigem. Im Recht werfen diese technisch-lebendigen Assoziationen grundsatzliche Fragen auf, wenn es beispielsweise darum geht, welche Persoenlichkeits- oder Eigentumsrechte an extrakorporal gelagerten Koerpersubstanzen oder auch an genetischer Information bestehen. Ebenso ist eine Antwort darauf zu finden, welche Bedeutung neuronalen Daten fur den Beweis psychischer Schadigungen im Schmerzensgeldprozess zukommt. Und nicht zuletzt erhebt sich die Rechtsfrage, ob der Eingriff in ein informationstechnisches System als persoenlichkeitsverletzend gelten darf, weil dieses womoeglich wie ein ausgelagerter Koerperteil zu behandeln ist. Malte Gruber untersucht, wie sich diese Problemstellungen auf die privatrechtlichen Deutungen von Person, Sache und Rechtsverhaltnis auswirken und dabei ein technologieubergreifendes Recht formieren: Bioinformationsrecht handelt von der engen Verknupfung informationstechnisch-artifizieller und koerperlich-lebendiger Prozesse, in denen sich die Persoenlichkeit des Menschen in technisierter Verfassung entfaltet.
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Bio- und Informationstechnologien generieren standig neue, bislang kaum fur moeglich gehaltene Verbindungen zwischen Technischem und Lebendigem. Im Recht werfen diese technisch-lebendigen Assoziationen grundsatzliche Fragen auf, wenn es beispielsweise darum geht, welche Persoenlichkeits- oder Eigentumsrechte an extrakorporal gelagerten Koerpersubstanzen oder auch an genetischer Information bestehen. Ebenso ist eine Antwort darauf zu finden, welche Bedeutung neuronalen Daten fur den Beweis psychischer Schadigungen im Schmerzensgeldprozess zukommt. Und nicht zuletzt erhebt sich die Rechtsfrage, ob der Eingriff in ein informationstechnisches System als persoenlichkeitsverletzend gelten darf, weil dieses womoeglich wie ein ausgelagerter Koerperteil zu behandeln ist. Malte Gruber untersucht, wie sich diese Problemstellungen auf die privatrechtlichen Deutungen von Person, Sache und Rechtsverhaltnis auswirken und dabei ein technologieubergreifendes Recht formieren: Bioinformationsrecht handelt von der engen Verknupfung informationstechnisch-artifizieller und koerperlich-lebendiger Prozesse, in denen sich die Persoenlichkeit des Menschen in technisierter Verfassung entfaltet.