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Der zunehmenden Bedeutung der grenzuberschreitenden Korruptionsbekampfung hat der deutsche Gesetzgeber durch eine betrachtliche Ausweitung strafrechtlicher Sanktionsdrohungen Rechnung getragen. In zivilrechtlicher Hinsicht sind indes allein die diesen normtheoretisch vorgelagerten Verhaltensnormen - insbesondere als gesetzliche Verbote - von Bedeutung. Unter konsequenter Beachtung der Einheit der Rechtsordnung untersucht Christian Kalin das komplexe Zusammenspiel in- und auslandischer korruptionsbezogener Verhaltensnormen sowohl im privatrechtlichen wie auch im strafrechtlichen Kontext. Dabei entwickelt er ein normtheoretisch begrundetes, differenziertes kollisionsrechtliches Anknupfungssystem, welches neben der Heranziehung von Verhaltensnormen als gesetzliche Verbote auch eine abgeschwachte Beachtung auslandischer Verhaltensnormen innerhalb eines kollisionsrechtlichen Subsystems zu erklaren vermag und so ein neues Licht auf die traditionelle Problematik der Eingriffsnormen wirft.
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Der zunehmenden Bedeutung der grenzuberschreitenden Korruptionsbekampfung hat der deutsche Gesetzgeber durch eine betrachtliche Ausweitung strafrechtlicher Sanktionsdrohungen Rechnung getragen. In zivilrechtlicher Hinsicht sind indes allein die diesen normtheoretisch vorgelagerten Verhaltensnormen - insbesondere als gesetzliche Verbote - von Bedeutung. Unter konsequenter Beachtung der Einheit der Rechtsordnung untersucht Christian Kalin das komplexe Zusammenspiel in- und auslandischer korruptionsbezogener Verhaltensnormen sowohl im privatrechtlichen wie auch im strafrechtlichen Kontext. Dabei entwickelt er ein normtheoretisch begrundetes, differenziertes kollisionsrechtliches Anknupfungssystem, welches neben der Heranziehung von Verhaltensnormen als gesetzliche Verbote auch eine abgeschwachte Beachtung auslandischer Verhaltensnormen innerhalb eines kollisionsrechtlichen Subsystems zu erklaren vermag und so ein neues Licht auf die traditionelle Problematik der Eingriffsnormen wirft.