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Der Akt der Ablieferung ist als eigentumsgestaltender Vorgang das Kernstuck der zivilprozessualen Mobiliarverwertung. So klar das Ziel der Eigentumsgestaltung- eine Umsetzung der gepfandeten Sache in Geld - ist, so unklar bleibt bis heute die Frage der Voraussetzungen dieser Gestaltungswirkung. Das Detailproblem des Eigentumserwerbs bei Versteigerung einer im Dritteigentum befindlichen Sache bildet den Ansatzpunkt fur die Diskussion grundsatzlicher dogmatischer Fragen: Im Vordergrund stehen insoweit die Bewertung der Rechtsnatur der Ablieferung sowie die Frage, ob in der Mobiliarverwertung ein originarer oder derivativer Erwerbstatbestand vorliegt. Unter Berucksichtigung der geschichtlichen Entwicklung einerseits der Mobiliarverwertung, und andererseits des Rechts eigentumsgestaltender Hoheitsakte an sich, widmet sich Simon Muller den genannten Fragen.
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Der Akt der Ablieferung ist als eigentumsgestaltender Vorgang das Kernstuck der zivilprozessualen Mobiliarverwertung. So klar das Ziel der Eigentumsgestaltung- eine Umsetzung der gepfandeten Sache in Geld - ist, so unklar bleibt bis heute die Frage der Voraussetzungen dieser Gestaltungswirkung. Das Detailproblem des Eigentumserwerbs bei Versteigerung einer im Dritteigentum befindlichen Sache bildet den Ansatzpunkt fur die Diskussion grundsatzlicher dogmatischer Fragen: Im Vordergrund stehen insoweit die Bewertung der Rechtsnatur der Ablieferung sowie die Frage, ob in der Mobiliarverwertung ein originarer oder derivativer Erwerbstatbestand vorliegt. Unter Berucksichtigung der geschichtlichen Entwicklung einerseits der Mobiliarverwertung, und andererseits des Rechts eigentumsgestaltender Hoheitsakte an sich, widmet sich Simon Muller den genannten Fragen.