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Der Bereicherungsausgleich von Sach- und Geldleistungen in Mehrpersonenverhaltnissen ist seit Jahrzehnten Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Bislang weitgehend unbeachtet geblieben ist demgegenuber die Frage nach der Ruckabwicklung von Werk- und Dienstleistungen unter Einschaltung Dritter. Ausgehend von den Vorgaben des Gesetzes und unter eingehender Untersuchung verschiedener Fallkonstellationen zeichnet Christian Hendrik Jahn entgegen der heute in Rechtsprechung und Literatur immer verbreiteteren Wertungsjurisprudenz einen normgebundenen Loesungsweg nicht nur fur die Ruckabwicklung von Realakten, sondern von Leistungen in Mehrpersonenverhaltnissen allgemein. Fallentscheidend ist danach die Zurechnung der Leistungen zum Vermoegen der beteiligten Personen, das im Anschluss an v. Savigny neben der eigenen Arbeitskraft auch die Macht umfasst, uber fremde Arbeitskraft zu disponieren.
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Der Bereicherungsausgleich von Sach- und Geldleistungen in Mehrpersonenverhaltnissen ist seit Jahrzehnten Gegenstand wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Bislang weitgehend unbeachtet geblieben ist demgegenuber die Frage nach der Ruckabwicklung von Werk- und Dienstleistungen unter Einschaltung Dritter. Ausgehend von den Vorgaben des Gesetzes und unter eingehender Untersuchung verschiedener Fallkonstellationen zeichnet Christian Hendrik Jahn entgegen der heute in Rechtsprechung und Literatur immer verbreiteteren Wertungsjurisprudenz einen normgebundenen Loesungsweg nicht nur fur die Ruckabwicklung von Realakten, sondern von Leistungen in Mehrpersonenverhaltnissen allgemein. Fallentscheidend ist danach die Zurechnung der Leistungen zum Vermoegen der beteiligten Personen, das im Anschluss an v. Savigny neben der eigenen Arbeitskraft auch die Macht umfasst, uber fremde Arbeitskraft zu disponieren.