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Anders als die Diskussion um die Begrundung der staatlichen Strafe, der nahezu jedes aktuelle Lehrbuch des Strafrechts einen eigenen Abschnitt widmet, wurde die Diskussion um das zeitlich bedingte Ende dieser Sanktion bisher nur selten gefuhrt. Im Institut der Verjahrung trifft das Phanomen des Rechts auf dasjenige der Zeit. Martin Asholt diskutiert und analysiert die historische und strafrechtstheoretische Seite des Aufeinandertreffens der beiden Phanomene eingehend und entwickelt daraus das Konzept des Erloeschens der Unrechtsrelevanz in der Zeit. Auf dieser theoretischen Grundlage werden die einzelnen Auspragungen des Verjahrungsrechts (Fristen, Unterbrechung, Ruhen etc.) naher untersucht. Hinzu kommt eine eingehende Analyse der geltenden Verjahrungsdogmatik, womit die Interpretation des geltenden Rechts auf eine festere Grundlage gestellt wird.
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Anders als die Diskussion um die Begrundung der staatlichen Strafe, der nahezu jedes aktuelle Lehrbuch des Strafrechts einen eigenen Abschnitt widmet, wurde die Diskussion um das zeitlich bedingte Ende dieser Sanktion bisher nur selten gefuhrt. Im Institut der Verjahrung trifft das Phanomen des Rechts auf dasjenige der Zeit. Martin Asholt diskutiert und analysiert die historische und strafrechtstheoretische Seite des Aufeinandertreffens der beiden Phanomene eingehend und entwickelt daraus das Konzept des Erloeschens der Unrechtsrelevanz in der Zeit. Auf dieser theoretischen Grundlage werden die einzelnen Auspragungen des Verjahrungsrechts (Fristen, Unterbrechung, Ruhen etc.) naher untersucht. Hinzu kommt eine eingehende Analyse der geltenden Verjahrungsdogmatik, womit die Interpretation des geltenden Rechts auf eine festere Grundlage gestellt wird.