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Die gestoerte Gesamtschuld stellt bereits nach deutschem Sachrecht ein sehr umstrittenes Problemfeld dar. Eine besondere Verscharfung erhalt der Interessenkonflikt aber, wenn die Mitschuldner nach unterschiedlichen Rechtsordnungen verpflichtet sind. Es stellt sich hier die Frage, was es fur die Aufloesung des Mehrpersonenverhaltnisses bedeutet, wenn der Glaubiger einen der Schuldner nicht in Anspruch nehmen kann, die betroffenen Rechtsordnungen die Auswirkungen dieser Privilegierung im Dreipersonenverhaltnis aber unterschiedlich beurteilen. Anna-Lisa Kuhn untersucht die Moeglichkeit der Entstehung einer solchen gestoerten Gesamtschuld im Internationalen Privatrecht durch exemplarische Gegenuberstellung der Aufloesung des zugrundeliegenden Interessenkonflikts nach englischem und deutschem Sachrecht und entwickelt die kollisionsrechtliche Behandlung dieser Konstellation unter Geltung der Verordnungen Rom I und Rom II.
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Die gestoerte Gesamtschuld stellt bereits nach deutschem Sachrecht ein sehr umstrittenes Problemfeld dar. Eine besondere Verscharfung erhalt der Interessenkonflikt aber, wenn die Mitschuldner nach unterschiedlichen Rechtsordnungen verpflichtet sind. Es stellt sich hier die Frage, was es fur die Aufloesung des Mehrpersonenverhaltnisses bedeutet, wenn der Glaubiger einen der Schuldner nicht in Anspruch nehmen kann, die betroffenen Rechtsordnungen die Auswirkungen dieser Privilegierung im Dreipersonenverhaltnis aber unterschiedlich beurteilen. Anna-Lisa Kuhn untersucht die Moeglichkeit der Entstehung einer solchen gestoerten Gesamtschuld im Internationalen Privatrecht durch exemplarische Gegenuberstellung der Aufloesung des zugrundeliegenden Interessenkonflikts nach englischem und deutschem Sachrecht und entwickelt die kollisionsrechtliche Behandlung dieser Konstellation unter Geltung der Verordnungen Rom I und Rom II.