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Finanzinstrumente , oeffentliche UEbernahmeangebote und multilaterale Systeme - In der Rom I-VO wendet der europaische Gesetzgeber aus dem Kapitalmarktrecht bekannte Begriffe erstmalig auch im Internationalen Privatrecht der vertraglichen Schuldverhaltnisse an. Er stellt in Art. 6 Abs. 4 lit. d und e Rom I-VO verschiedene Fallgruppen mit Kapitalmarktbezug auf, in denen der Schutz des Verbrauchers unter der besonderen Kollisionsregel fur Verbrauchervertrage in Art. 6 Rom I-VO entfallt. Andrea Isabell Dicke untersucht den Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 4 lit. d und e Rom I-VO und entwickelt hierzu ein verordnungsautonomes Verstandnis der kapitalmarktrechtlichen Begriffe unter systematischer Heranziehung der Auslegungskriterien des EuGH. Sie stellt dar, welche vertraglichen Rechte und Pflichten diese Regelungen erfassen, und uberpruft sie im Hinblick auf ihre praktische Relevanz.
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Finanzinstrumente , oeffentliche UEbernahmeangebote und multilaterale Systeme - In der Rom I-VO wendet der europaische Gesetzgeber aus dem Kapitalmarktrecht bekannte Begriffe erstmalig auch im Internationalen Privatrecht der vertraglichen Schuldverhaltnisse an. Er stellt in Art. 6 Abs. 4 lit. d und e Rom I-VO verschiedene Fallgruppen mit Kapitalmarktbezug auf, in denen der Schutz des Verbrauchers unter der besonderen Kollisionsregel fur Verbrauchervertrage in Art. 6 Rom I-VO entfallt. Andrea Isabell Dicke untersucht den Anwendungsbereich von Art. 6 Abs. 4 lit. d und e Rom I-VO und entwickelt hierzu ein verordnungsautonomes Verstandnis der kapitalmarktrechtlichen Begriffe unter systematischer Heranziehung der Auslegungskriterien des EuGH. Sie stellt dar, welche vertraglichen Rechte und Pflichten diese Regelungen erfassen, und uberpruft sie im Hinblick auf ihre praktische Relevanz.