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Zwischen Personengesellschafts- und Erbrecht besteht ein Spannungsverhaltnis. Unterschiedliche Prinzipien und Wertungen treffen aufeinander, wenn im Fall des Todes eines Gesellschafters dessen Mitgliedschaft aufgrund einer qualifizierten Nachfolgeklausel auf einen Erben ubergeht. Pflichtteilsanspruche enterbter Angehoeriger bestimmen sich auch nach dem Wert des Gesellschaftsanteils. Sieht der Gesellschaftsvertrag eine den Erben bindende Abfindungsbeschrankung vor, entsteht ein Interessenkonflikt. Die Frage, ob als Bemessungsgrundlage fur die Hoehe der Pflichtteilsanspruche auf den in dem vererbten Gesellschaftsanteil tatsachlich verkoerperten Wert oder die niedrigere vertragliche Abfindungsvereinbarung abzustellen ist, wurde bisher nicht hoechstrichterlich entschieden. Anncathrin Koch eroertert diese Frage im Rahmen einer Gesamtschau der gegenlaufigen Wertungen des Erb- und des Gesellschaftsrechts und entwickelt Kriterien, ob und inwieweit diese dabei miteinander vereinbart werden koennen.
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Zwischen Personengesellschafts- und Erbrecht besteht ein Spannungsverhaltnis. Unterschiedliche Prinzipien und Wertungen treffen aufeinander, wenn im Fall des Todes eines Gesellschafters dessen Mitgliedschaft aufgrund einer qualifizierten Nachfolgeklausel auf einen Erben ubergeht. Pflichtteilsanspruche enterbter Angehoeriger bestimmen sich auch nach dem Wert des Gesellschaftsanteils. Sieht der Gesellschaftsvertrag eine den Erben bindende Abfindungsbeschrankung vor, entsteht ein Interessenkonflikt. Die Frage, ob als Bemessungsgrundlage fur die Hoehe der Pflichtteilsanspruche auf den in dem vererbten Gesellschaftsanteil tatsachlich verkoerperten Wert oder die niedrigere vertragliche Abfindungsvereinbarung abzustellen ist, wurde bisher nicht hoechstrichterlich entschieden. Anncathrin Koch eroertert diese Frage im Rahmen einer Gesamtschau der gegenlaufigen Wertungen des Erb- und des Gesellschaftsrechts und entwickelt Kriterien, ob und inwieweit diese dabei miteinander vereinbart werden koennen.