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Christina Maslow untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen in Deutschland und England immaterielle Interessen an einer ordnungsgemassen Vertragserfullung durch Schadensersatz in Geld geschutzt werden. Wahrend in England eine Haftung fur immaterielle Schaden - auch wenn sie nicht mit einer Verletzung des Koerpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung einhergehen ( mental distress ) - nach dem Vertrags- oder Leistungszweck fest anerkannt ist, steht diesem Ansatz in Deutschland die restriktive Vorschrift des 253 Abs. 1 BGB entgegen. Die Verfasserin arbeitet die Rechtsprechung in beiden Rechtsordnungen auf, analysiert und bewertet die jeweiligen Herangehensweisen und vergleicht sie miteinander. Die durch die Rechtsvergleichung gewonnenen Erkenntnisse werden schliesslich zur Fortentwicklung des eigenen Rechts zu Nutze gemacht.
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Christina Maslow untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen in Deutschland und England immaterielle Interessen an einer ordnungsgemassen Vertragserfullung durch Schadensersatz in Geld geschutzt werden. Wahrend in England eine Haftung fur immaterielle Schaden - auch wenn sie nicht mit einer Verletzung des Koerpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung einhergehen ( mental distress ) - nach dem Vertrags- oder Leistungszweck fest anerkannt ist, steht diesem Ansatz in Deutschland die restriktive Vorschrift des 253 Abs. 1 BGB entgegen. Die Verfasserin arbeitet die Rechtsprechung in beiden Rechtsordnungen auf, analysiert und bewertet die jeweiligen Herangehensweisen und vergleicht sie miteinander. Die durch die Rechtsvergleichung gewonnenen Erkenntnisse werden schliesslich zur Fortentwicklung des eigenen Rechts zu Nutze gemacht.