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Johann Braun stellt das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren dar und hat sein Werk als gross angelegtes Lehr- und Lesebuch konzipiert, das dem Leser nicht nur eine Vielzahl von Einzelheiten vermittelt, sondern vor allem auch ubergreifende Zusammenhange erschliesst. Unter anderem behandelt er den Zivilprozess nachdrucklich als formelles Zivilrecht und schlagt in vielen Einzelfragen die Brucke zum materiellen Zivilrecht. So etwa in der Lehre von den Prozesszwecken, vom Streitgegenstand, den sogenannten Klagearten , der Rechtskraft und den Prozesshandlungen. Damit zieht er zugleich die Konsequenz aus einer von namhaftenen Autoren vorbereiteten und getragenen Entwicklung, die auf eine Wiederannaherung der sachwidrig auseinander dividierten Gebiete des Zivil- und des Zivilprozessrechts gerichtet ist. Weit davon entfernt, nur technisches Recht zu sein, erscheint der Zivilprozess auf diese Weise neben dem Eigentum und dem Vertrag als eine der grossen Saulen des Zivilrechts uberhaupt. Dem Anfanger bietet das Buch eine anschauliche und eingangige Darstellung dieses theoretisch wie praktisch wichtigen Rechtsgebiets mit vielen, das Verstandnis foerdernden Ausblicken auf das materielle Recht. Dem Fortgeschrittenen gibt es die Gelegenheit, sein bisheriges Wissen grundlegend zu uberdenken und scheinbare Selbstverstandlichkeiten auf den Prufstand zu nehmen. Beiden aber ebnet es den Weg zum prozessualen Denken , durch das sich Prozessualisten und Nichtprozessualisten signifikant unterscheiden und das sich aus der Kenntnis der prozessualen Rechtsnormen keineswegs von selbst ergibt.
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Johann Braun stellt das zivilprozessuale Erkenntnisverfahren dar und hat sein Werk als gross angelegtes Lehr- und Lesebuch konzipiert, das dem Leser nicht nur eine Vielzahl von Einzelheiten vermittelt, sondern vor allem auch ubergreifende Zusammenhange erschliesst. Unter anderem behandelt er den Zivilprozess nachdrucklich als formelles Zivilrecht und schlagt in vielen Einzelfragen die Brucke zum materiellen Zivilrecht. So etwa in der Lehre von den Prozesszwecken, vom Streitgegenstand, den sogenannten Klagearten , der Rechtskraft und den Prozesshandlungen. Damit zieht er zugleich die Konsequenz aus einer von namhaftenen Autoren vorbereiteten und getragenen Entwicklung, die auf eine Wiederannaherung der sachwidrig auseinander dividierten Gebiete des Zivil- und des Zivilprozessrechts gerichtet ist. Weit davon entfernt, nur technisches Recht zu sein, erscheint der Zivilprozess auf diese Weise neben dem Eigentum und dem Vertrag als eine der grossen Saulen des Zivilrechts uberhaupt. Dem Anfanger bietet das Buch eine anschauliche und eingangige Darstellung dieses theoretisch wie praktisch wichtigen Rechtsgebiets mit vielen, das Verstandnis foerdernden Ausblicken auf das materielle Recht. Dem Fortgeschrittenen gibt es die Gelegenheit, sein bisheriges Wissen grundlegend zu uberdenken und scheinbare Selbstverstandlichkeiten auf den Prufstand zu nehmen. Beiden aber ebnet es den Weg zum prozessualen Denken , durch das sich Prozessualisten und Nichtprozessualisten signifikant unterscheiden und das sich aus der Kenntnis der prozessualen Rechtsnormen keineswegs von selbst ergibt.