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Ab 17. 8.2015 wird die EU-Erbrechtsverordnung das internationale Verfahrens- und Kollisionsrecht fur internationale Erbfalle in den EU-Mitgliedstaaten umfassend neu regeln. Schon vor diesem Datum muss die Verordnung von der rechtsberatenden Praxis auf Grund von UEbergangsvorschriften berucksichtigt werden. Von zentraler Bedeutung wird fur den Rechtsanwender kunftig das Verstandnis des neuen objektiven Anknupfungspunktes des gewoehnlichen Aufenthalts werden. Michael Kranzle untersucht den Begriff des gewoehnlichen Aufenthalts im Kontext bisheriger EU-Rechtsakte und stellt ihn rechtsvergleichend dem in den Common-Law-Rechtsordnungen verbreiteten Anknupfungspunkt des Domicile gegenuber. Ausgehend von den gewonnenen Erkenntnissen wird ein eigenstandiges Begriffsverstandnis fur den spezifischen Kontext des internationalen Erbrechts entwickelt, anhand dessen sich zahlreiche problematische Fallgruppen uberzeugend loesen lassen.
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Ab 17. 8.2015 wird die EU-Erbrechtsverordnung das internationale Verfahrens- und Kollisionsrecht fur internationale Erbfalle in den EU-Mitgliedstaaten umfassend neu regeln. Schon vor diesem Datum muss die Verordnung von der rechtsberatenden Praxis auf Grund von UEbergangsvorschriften berucksichtigt werden. Von zentraler Bedeutung wird fur den Rechtsanwender kunftig das Verstandnis des neuen objektiven Anknupfungspunktes des gewoehnlichen Aufenthalts werden. Michael Kranzle untersucht den Begriff des gewoehnlichen Aufenthalts im Kontext bisheriger EU-Rechtsakte und stellt ihn rechtsvergleichend dem in den Common-Law-Rechtsordnungen verbreiteten Anknupfungspunkt des Domicile gegenuber. Ausgehend von den gewonnenen Erkenntnissen wird ein eigenstandiges Begriffsverstandnis fur den spezifischen Kontext des internationalen Erbrechts entwickelt, anhand dessen sich zahlreiche problematische Fallgruppen uberzeugend loesen lassen.