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Der Schutz von Betriebs- und Geschaftsgeheimnissen ist nicht nur fur das einzelne Unternehmen mit Blick auf seine Wettbewerbsposition zentral, sondern auch fur den Erhalt von Wettbewerb schlechthin. Das deutsche Zivilverfahrensrecht bietet diesen Schutz kaum. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Wissenschaft formten seit Inkrafttreten der ZPO ein weitreichendes System der zivilprozessualen Informationsbeschaffung und bauen dieses bis heute bestandig aus. Diese Rechtslage ebnet den Weg zu gleichsam legaler Industriespionage. Ausgehend von diesem Befund stellt Andreas Goetz dem System der prozessualen Informationsbeschaffung ein System des prozessualen Geheimnisschutzes an die Seite. Er behandelt hierbei neben dem Erkenntnisverfahren in seinen verschiedenen Auspragungen die praktisch bedeutsame vorprozessuale Informationsbeschaffung sowie das Vollstreckungsverfahren.
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Der Schutz von Betriebs- und Geschaftsgeheimnissen ist nicht nur fur das einzelne Unternehmen mit Blick auf seine Wettbewerbsposition zentral, sondern auch fur den Erhalt von Wettbewerb schlechthin. Das deutsche Zivilverfahrensrecht bietet diesen Schutz kaum. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Wissenschaft formten seit Inkrafttreten der ZPO ein weitreichendes System der zivilprozessualen Informationsbeschaffung und bauen dieses bis heute bestandig aus. Diese Rechtslage ebnet den Weg zu gleichsam legaler Industriespionage. Ausgehend von diesem Befund stellt Andreas Goetz dem System der prozessualen Informationsbeschaffung ein System des prozessualen Geheimnisschutzes an die Seite. Er behandelt hierbei neben dem Erkenntnisverfahren in seinen verschiedenen Auspragungen die praktisch bedeutsame vorprozessuale Informationsbeschaffung sowie das Vollstreckungsverfahren.