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Regulierung hat Konjunktur in Europa, der Europaische Gesetzgeber hat Ruckenwind. Er verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von immer mehr unternehmensbezogenen Informationen. Valentin Pfisterer analysiert mit einem vergleichenden Blick auf die Vereinigten Staaten von Amerika, welche Grenzen das Europaische Verfassungsrecht dem Europaischen Gesetzgeber dabei setzt. Hiervon ausgehend unternimmt er den Versuch, das Verhaltnis von Pflichtpublizitat und Vertraulichkeitsinteressen der Unternehmen im Lichte der Dichotomie OEffentlichkeit/Privatheit neu zu vermessen. Der Autor entwickelt ein plurales Konzept von ‘Unternehmensprivatsphare’, verankert im Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Dieses Konzept bietet sich als ein potentiell wirkungsvolles Instrument an, um die verpflichtende Offenlegung - und andere Formen der Regulierung - verfassungsrechtlich zu domestizieren.
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Regulierung hat Konjunktur in Europa, der Europaische Gesetzgeber hat Ruckenwind. Er verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von immer mehr unternehmensbezogenen Informationen. Valentin Pfisterer analysiert mit einem vergleichenden Blick auf die Vereinigten Staaten von Amerika, welche Grenzen das Europaische Verfassungsrecht dem Europaischen Gesetzgeber dabei setzt. Hiervon ausgehend unternimmt er den Versuch, das Verhaltnis von Pflichtpublizitat und Vertraulichkeitsinteressen der Unternehmen im Lichte der Dichotomie OEffentlichkeit/Privatheit neu zu vermessen. Der Autor entwickelt ein plurales Konzept von ‘Unternehmensprivatsphare’, verankert im Grundrecht auf Achtung des Privatlebens. Dieses Konzept bietet sich als ein potentiell wirkungsvolles Instrument an, um die verpflichtende Offenlegung - und andere Formen der Regulierung - verfassungsrechtlich zu domestizieren.