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Wie weit geht der Markenschutz in der Europaischen Union? Diese Frage ist auch nach zwei Jahrzehnten noch nicht beantwortet. Im Jahr 2009 fuhrte der EuGH mit dem L'Oreal -Urteil einen multifunktionalen Ansatz beim Identitatsschutz ein. Die wesentlichen Begriffe definierte er dort aber nur unzureichend; seine darauf aufbauende Rechtsprechung ist deswegen teilweise nicht vorhersehbar und lasst die nationalen Gerichte manchmal ratlos zuruck. Dies moechte die Europaische Kommission durch die anstehende umfassende Reform des europaischen Markenrechts andern. Maria Elena Paulus macht nach einer Analyse des europaischen Markenrechts, die auch die oekonomischen Grundlagen in den Blick nimmt, einen eigenen rechtspolitischen Vorschlag. Im Kern geht es ihr darum, den Identitatsschutz aufzuspalten in einen Verletzungstatbestand fur klassische Pirateriefalle und einen fur die grundsatzlich erlaubte referierende Benutzung.
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Wie weit geht der Markenschutz in der Europaischen Union? Diese Frage ist auch nach zwei Jahrzehnten noch nicht beantwortet. Im Jahr 2009 fuhrte der EuGH mit dem L'Oreal -Urteil einen multifunktionalen Ansatz beim Identitatsschutz ein. Die wesentlichen Begriffe definierte er dort aber nur unzureichend; seine darauf aufbauende Rechtsprechung ist deswegen teilweise nicht vorhersehbar und lasst die nationalen Gerichte manchmal ratlos zuruck. Dies moechte die Europaische Kommission durch die anstehende umfassende Reform des europaischen Markenrechts andern. Maria Elena Paulus macht nach einer Analyse des europaischen Markenrechts, die auch die oekonomischen Grundlagen in den Blick nimmt, einen eigenen rechtspolitischen Vorschlag. Im Kern geht es ihr darum, den Identitatsschutz aufzuspalten in einen Verletzungstatbestand fur klassische Pirateriefalle und einen fur die grundsatzlich erlaubte referierende Benutzung.