Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Mit der Einfuhrung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen fur zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben, auch weil sie die papstliche Obedienz und die bischoefliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Die erlassenen Ordnungen wirkten dabei oft weit uber den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen in den Territorien. Zu den kirchenordnenden Texten zahlen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tatigkeit, Instruktionen fur Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der vorliegende zweite Teilband zum Elsass enthalt die Kirchenordnungen der Grafschaft Hanau-Lichtenberg, der Herrschaften Fleckenstein und Rappoltstein sowie der Reichsstadte Colmar, Hagenau, Mulhausen, Munster im Munstertal und Weissenburg bis zum Jahr 1618. Entsprechend der Pragung durch die reformatorischen Zentren Basel, Strassburg und Wurttemberg zeigen sich bei ihnen sehr unterschiedliche Modelle der kirchlichen Organisation und der Ausgestaltung gemeindlichen Lebens.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Mit der Einfuhrung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen fur zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben, auch weil sie die papstliche Obedienz und die bischoefliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Die erlassenen Ordnungen wirkten dabei oft weit uber den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen in den Territorien. Zu den kirchenordnenden Texten zahlen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tatigkeit, Instruktionen fur Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der vorliegende zweite Teilband zum Elsass enthalt die Kirchenordnungen der Grafschaft Hanau-Lichtenberg, der Herrschaften Fleckenstein und Rappoltstein sowie der Reichsstadte Colmar, Hagenau, Mulhausen, Munster im Munstertal und Weissenburg bis zum Jahr 1618. Entsprechend der Pragung durch die reformatorischen Zentren Basel, Strassburg und Wurttemberg zeigen sich bei ihnen sehr unterschiedliche Modelle der kirchlichen Organisation und der Ausgestaltung gemeindlichen Lebens.