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Am 3. September 2013 jahrt sich das Inkrafttreten der Europaischen Menschenrechtskonvention zum 60. Mal. Die darin garantierten Rechte, so heisst es in ihrer Praambel, bilden die Grundlage der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt . Menschenrechte sind unverausserlich, unteilbar und universell. Auch wenn es zwischen Theorie und Praxis des Menschenrechtsschutzes zweifellos Diskrepanzen gibt, hat ihre juristische und institutionelle Garantie mit dem Inkrafttreten der Europaischen Menschenrechtskonvention auf europaischer Ebene einen fundamentalen, einen historischen Fortschritt gemacht - so wie es von Anfang an ausdruckliche Intention der Menschenrechtskonvention war. Mit der Verabschiedung der Europaischen Menschenrechtskonvention hat man erreichen koennen, was den Vereinten Nationen international nicht gelungen ist, namlich eine allgemein anerkannte UEbereinkunft, die nicht den Charakter blosser Empfehlungen besitzt, sondern ihre Vertragsstaaten unmittelbar rechtlich verpflichtet. Die in ihr verburgten elementaren Freiheitsrechte, vom Recht auf Leben bis zum Folterverbot, von der Versammlungsfreiheit bis zum Recht auf ein faires Verfahren, gelten heute von der Strasse von Gibraltar bis nach Kamtschatka, von Groenlands Nordkuste bis an das Schwarze Meer. Das Buch beleuchtet das Thema Menschenrechte aus ganz unterschiedlichen Sichtweisen. Aus Anlass des 60. Jahrestages des Inkrafttretens der Europaischen Menschenrechtskonvention aussern sich Vertreter nationaler und internationaler Organisationen sowie renommierte Persoenlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Medien.
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Am 3. September 2013 jahrt sich das Inkrafttreten der Europaischen Menschenrechtskonvention zum 60. Mal. Die darin garantierten Rechte, so heisst es in ihrer Praambel, bilden die Grundlage der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt . Menschenrechte sind unverausserlich, unteilbar und universell. Auch wenn es zwischen Theorie und Praxis des Menschenrechtsschutzes zweifellos Diskrepanzen gibt, hat ihre juristische und institutionelle Garantie mit dem Inkrafttreten der Europaischen Menschenrechtskonvention auf europaischer Ebene einen fundamentalen, einen historischen Fortschritt gemacht - so wie es von Anfang an ausdruckliche Intention der Menschenrechtskonvention war. Mit der Verabschiedung der Europaischen Menschenrechtskonvention hat man erreichen koennen, was den Vereinten Nationen international nicht gelungen ist, namlich eine allgemein anerkannte UEbereinkunft, die nicht den Charakter blosser Empfehlungen besitzt, sondern ihre Vertragsstaaten unmittelbar rechtlich verpflichtet. Die in ihr verburgten elementaren Freiheitsrechte, vom Recht auf Leben bis zum Folterverbot, von der Versammlungsfreiheit bis zum Recht auf ein faires Verfahren, gelten heute von der Strasse von Gibraltar bis nach Kamtschatka, von Groenlands Nordkuste bis an das Schwarze Meer. Das Buch beleuchtet das Thema Menschenrechte aus ganz unterschiedlichen Sichtweisen. Aus Anlass des 60. Jahrestages des Inkrafttretens der Europaischen Menschenrechtskonvention aussern sich Vertreter nationaler und internationaler Organisationen sowie renommierte Persoenlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Medien.