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Der moderne OEffentlichkeitsbegriff bestimmt das enorme verfassungsrechtliche Gewicht des Rundfunks als Medium und Faktor der oeffentlichen Meinungsbildung im demokratischen Staat. Rolle und Funktion von Kirchen und Religionsgemeinschaften dagegen drohen in einer pluralisierten und sakularisierten Gesellschaft unklar zu werden. Drittsendungsrechte fur Religionsgemeinschaften lassen sich als strukturelle Integration alternativer Rationalitaten in die OEffentlichkeit der Massenmedien verstehen. Im Schnittfeld von Staatskirchen- bzw. Religionsverfassungsrecht einerseits, und Rundfunkfreiheit andererseits, untersucht Dan Bastian Trapp die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen fur die Ausgestaltung des Verhaltnisses von Staat und Religionsgemeinschaften. Dabei erweist sich die historisch gewachsene Konstruktion religioeser Drittsendungsrechte als praktisches Beispiel fur einen reflexiv-aufgeklarten Umgang des Staates mit Religion.
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Der moderne OEffentlichkeitsbegriff bestimmt das enorme verfassungsrechtliche Gewicht des Rundfunks als Medium und Faktor der oeffentlichen Meinungsbildung im demokratischen Staat. Rolle und Funktion von Kirchen und Religionsgemeinschaften dagegen drohen in einer pluralisierten und sakularisierten Gesellschaft unklar zu werden. Drittsendungsrechte fur Religionsgemeinschaften lassen sich als strukturelle Integration alternativer Rationalitaten in die OEffentlichkeit der Massenmedien verstehen. Im Schnittfeld von Staatskirchen- bzw. Religionsverfassungsrecht einerseits, und Rundfunkfreiheit andererseits, untersucht Dan Bastian Trapp die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen fur die Ausgestaltung des Verhaltnisses von Staat und Religionsgemeinschaften. Dabei erweist sich die historisch gewachsene Konstruktion religioeser Drittsendungsrechte als praktisches Beispiel fur einen reflexiv-aufgeklarten Umgang des Staates mit Religion.