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Im deutschen Recht entfalten Tarifnormen ihre unmittelbare und zwingende Wirkung zwar grundsatzlich nur zwischen den beiderseits Tarifgebundenen. Jedoch kennt dieser Grundsatz einige Ausnahmen. Teilweise erheben Tarifnormen bereits fur sich genommen einen Geltungsanspruch uber den Kreis der Verbandsmitglieder heraus, in anderen Fallen ordnet ein staatlicher Erstreckungsakt diese Wirkung an. Es stellt sich jeweils die Frage, wie weit die Freiheit der Aussenseiter reicht, ihre Arbeitsbeziehungen in selbstbestimmter Wahrnehmung der eigenen Interessen zu gestalten. Felix Hartmann fuhrt den Aussenseiterschutz konsequent auf ein privatrechtlich-mandatarisches Grundverstandnis der Tarifautonomie zuruck. Er setzt sich dabei auch mit den Vorgaben des Europarechts und mit Tarifsystemen anderer mitgliedstaatlicher Rechtsordnungen auseinander. Auf diese Weise kommt er fur eine Vielzahl von Praxisproblemen zu neuen Loesungen.
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Im deutschen Recht entfalten Tarifnormen ihre unmittelbare und zwingende Wirkung zwar grundsatzlich nur zwischen den beiderseits Tarifgebundenen. Jedoch kennt dieser Grundsatz einige Ausnahmen. Teilweise erheben Tarifnormen bereits fur sich genommen einen Geltungsanspruch uber den Kreis der Verbandsmitglieder heraus, in anderen Fallen ordnet ein staatlicher Erstreckungsakt diese Wirkung an. Es stellt sich jeweils die Frage, wie weit die Freiheit der Aussenseiter reicht, ihre Arbeitsbeziehungen in selbstbestimmter Wahrnehmung der eigenen Interessen zu gestalten. Felix Hartmann fuhrt den Aussenseiterschutz konsequent auf ein privatrechtlich-mandatarisches Grundverstandnis der Tarifautonomie zuruck. Er setzt sich dabei auch mit den Vorgaben des Europarechts und mit Tarifsystemen anderer mitgliedstaatlicher Rechtsordnungen auseinander. Auf diese Weise kommt er fur eine Vielzahl von Praxisproblemen zu neuen Loesungen.