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Im englischen Zivilprozess bestehen im Rahmen des Disclosure -Verfahrens weitreichende Informationszugangsrechte der Parteien. Demgegenuber wird die Einfuhrung prozessualer Aufklarungspflichten im deutschen Zivilprozess uberwiegend abgelehnt. Verena Brandt vergleicht die Moeglichkeiten des Zugangs zu Information und Beweis im englischen und deutschen Zivilverfahren und untersucht, inwieweit das deutsche Recht Mechanismen bereit halt, die dem Disclosure -Verfahren funktional vergleichbar sind. Sie uberpruft, ob die deutsche Loesung zur Behebung unverschuldeter Informationsnot Defizite aufweist und inwieweit der Grundgedanke des englischen Disclosure -Verfahrens nutzbar gemacht werden kann. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Aufarbeitung des Spannungsfelds zwischen Parteiherrschaft auf der einen und Wahrheitsfindung auf der anderen Seite.
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Im englischen Zivilprozess bestehen im Rahmen des Disclosure -Verfahrens weitreichende Informationszugangsrechte der Parteien. Demgegenuber wird die Einfuhrung prozessualer Aufklarungspflichten im deutschen Zivilprozess uberwiegend abgelehnt. Verena Brandt vergleicht die Moeglichkeiten des Zugangs zu Information und Beweis im englischen und deutschen Zivilverfahren und untersucht, inwieweit das deutsche Recht Mechanismen bereit halt, die dem Disclosure -Verfahren funktional vergleichbar sind. Sie uberpruft, ob die deutsche Loesung zur Behebung unverschuldeter Informationsnot Defizite aufweist und inwieweit der Grundgedanke des englischen Disclosure -Verfahrens nutzbar gemacht werden kann. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Aufarbeitung des Spannungsfelds zwischen Parteiherrschaft auf der einen und Wahrheitsfindung auf der anderen Seite.