Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Das Grundgesetz gewahrleistet den Religionsgemeinschaften das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbstandig zu ordnen und zu verwalten. Dazu zahlt auch die Befugnis, Recht zu setzen und anzuwenden. Christian Traulsen untersucht, ob das eigenstandige Recht von Religionsgemeinschaften rechtsstaatlichen Anforderungen genugen muss. Er beleuchtet zunachst die einschlagigen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen alle Religionsgemeinschaften unterworfen sind. Das Rechtsstaatsprinzip beschreibt grundlegende Elemente eines von der Verfassung vorausgesetzten Rechtsverstandnisses. Hiervon ausgehend, entwickelt der Verfasser eine Methode fur die Zuordnung von religioesem Selbstverstandnis und sakularem Rechtsverstandnis. Diese konkretisiert er am Beispiel der evangelischen Landeskirchen. Er zeigt, welche Elemente der Rechtsstaatlichkeit evangelischem Kirchenrechtsverstandnis entsprechen und auch hier Verbindlichkeit beanspruchen.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Das Grundgesetz gewahrleistet den Religionsgemeinschaften das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbstandig zu ordnen und zu verwalten. Dazu zahlt auch die Befugnis, Recht zu setzen und anzuwenden. Christian Traulsen untersucht, ob das eigenstandige Recht von Religionsgemeinschaften rechtsstaatlichen Anforderungen genugen muss. Er beleuchtet zunachst die einschlagigen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen alle Religionsgemeinschaften unterworfen sind. Das Rechtsstaatsprinzip beschreibt grundlegende Elemente eines von der Verfassung vorausgesetzten Rechtsverstandnisses. Hiervon ausgehend, entwickelt der Verfasser eine Methode fur die Zuordnung von religioesem Selbstverstandnis und sakularem Rechtsverstandnis. Diese konkretisiert er am Beispiel der evangelischen Landeskirchen. Er zeigt, welche Elemente der Rechtsstaatlichkeit evangelischem Kirchenrechtsverstandnis entsprechen und auch hier Verbindlichkeit beanspruchen.