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Das sakularisierte Naturrecht der Neuzeit hat staatliche Herrschaft nicht nur theoretisch legitimiert, sondern auch die Grundlagen fur ihre Begrenzung aufgezeigt. Als wichtigste Leistungen des Naturrechts gelten u.a. die Neubegrundung des fruhneuzeitlichen und modernen Staates durch eine rationale Staatsvertragslehre und die Ausbildung einer Theorie von Freiheits- und Menschenrechten. Wahrend in der Vergangenheit das Ende der Naturrechtsepoche mit dem Entstehen der sog. Naturrechtskodifikationen, der Philosophie Kants oder der Historischen Rechtsschule in Verbindung gebracht wurde, geht die rechtshistorische Forschung heute davon aus, dass sich um 1800 lediglich Inhalt und Ziele des Naturrechts anderten. Die Fulle naturrechtlich-rechtsphilosophischer Schriften und die nahezu unveranderte Verankerung als Lehrfach an den Universitaten belegt, dass naturrechtliches Denken auch im 19. Jahrhundert fortwirkte. Diethelm Klippel hat durch seine Forschungen massgeblich zu diesen Erkenntnissen beigetragen. Der Band wurdigt die Leistungen des Bayreuther Rechtshistorikers anhand von Beitragen zahlreicher Kollegen und Weggefahrten, die sich dem Naturrecht und seiner Wirkungsgeschichte bis ins 20. Jahrhundert widmen.
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Das sakularisierte Naturrecht der Neuzeit hat staatliche Herrschaft nicht nur theoretisch legitimiert, sondern auch die Grundlagen fur ihre Begrenzung aufgezeigt. Als wichtigste Leistungen des Naturrechts gelten u.a. die Neubegrundung des fruhneuzeitlichen und modernen Staates durch eine rationale Staatsvertragslehre und die Ausbildung einer Theorie von Freiheits- und Menschenrechten. Wahrend in der Vergangenheit das Ende der Naturrechtsepoche mit dem Entstehen der sog. Naturrechtskodifikationen, der Philosophie Kants oder der Historischen Rechtsschule in Verbindung gebracht wurde, geht die rechtshistorische Forschung heute davon aus, dass sich um 1800 lediglich Inhalt und Ziele des Naturrechts anderten. Die Fulle naturrechtlich-rechtsphilosophischer Schriften und die nahezu unveranderte Verankerung als Lehrfach an den Universitaten belegt, dass naturrechtliches Denken auch im 19. Jahrhundert fortwirkte. Diethelm Klippel hat durch seine Forschungen massgeblich zu diesen Erkenntnissen beigetragen. Der Band wurdigt die Leistungen des Bayreuther Rechtshistorikers anhand von Beitragen zahlreicher Kollegen und Weggefahrten, die sich dem Naturrecht und seiner Wirkungsgeschichte bis ins 20. Jahrhundert widmen.