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Die Hauptursache von Unternehmensinsolvenzen liegt in der Unfahigkeit, fallige Zahlungspflichten zu bedienen. Allerdings gibt das Gesetz nicht vor, wann die Zahlungsunfahigkeit eingetreten ist und daraus eine Antragspflicht folgt. Gleichermassen ist nicht geregelt, welche Positionen einbezogen werden mussen, um ein Vorliegen der Zahlungsunfahigkeit festzustellen. Problematisch ist dies vornehmlich, wenn der Schuldner eine juristische Person ist. Dieser Zustand ist insbesondere dahingehend als kritisch einzustufen, dass der Eintritt der Zahlungsunfahigkeit nicht allein fur das Bestehen einer Antragspflicht entscheidend ist, sondern vielmehr weitreichende Konsequenzen etwa im Bereich der Haftung von Geschaftsfuhrern hat. Im Zusammenhang mit den durch das MoMiG eingetretenen AEnderungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht haben sich hier neue Fragestellungen und Haftungsrisiken ergeben, die Jana Dittmer eingehend eroertert.
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Die Hauptursache von Unternehmensinsolvenzen liegt in der Unfahigkeit, fallige Zahlungspflichten zu bedienen. Allerdings gibt das Gesetz nicht vor, wann die Zahlungsunfahigkeit eingetreten ist und daraus eine Antragspflicht folgt. Gleichermassen ist nicht geregelt, welche Positionen einbezogen werden mussen, um ein Vorliegen der Zahlungsunfahigkeit festzustellen. Problematisch ist dies vornehmlich, wenn der Schuldner eine juristische Person ist. Dieser Zustand ist insbesondere dahingehend als kritisch einzustufen, dass der Eintritt der Zahlungsunfahigkeit nicht allein fur das Bestehen einer Antragspflicht entscheidend ist, sondern vielmehr weitreichende Konsequenzen etwa im Bereich der Haftung von Geschaftsfuhrern hat. Im Zusammenhang mit den durch das MoMiG eingetretenen AEnderungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht haben sich hier neue Fragestellungen und Haftungsrisiken ergeben, die Jana Dittmer eingehend eroertert.