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Die Transformation des Kirchenbegriffs in der Fruhaufklarung vollzog sich in Form einer doppelten Horizontuberschreitung zum einen uber die Grenzen der Theologie hinaus und zum anderen innerhalb dieser. Die OEffnung der ekklesiologischen Debatte ausserhalb der Theologie fuhrte zur Ethisierung und Universalisierung des Kirchenbegriffs verbunden mit dem Aufkommen einer Kultur der religioesen Mundigkeit des Laien. Auf der Suche nach einem allgemeineren Begrundungszusammenhang als es spezielle offenbarungstheologische Rechtfertigungen boten, ruckte der Kirchenbegriff in den Fokus von Naturrecht und Religionstheorie. Durch den Paradigmenwechsel vom Staats- zum Vereinsgedanken erfolgte die rechtliche Einordnung religioeser Institutionen in die Gesellschaft. Die Etablierung des Territorial- und Kollegialsystem brachte die vorlaufige Klarung und Regelung des Verhaltnisses von Kirche und Staat. In Reaktion auf die Transformation des Kirchenbegriffs ausserhalb der Theologie kam es erst relativ spat zur Transformation innerhalb dieser. Die Folge war eine Erweiterung des dogmatischen Kirchenbegriffs und die Thematisierung der Ekklesiologie ausserhalb der Dogmatik. Diese doppelte Horizontuberschreitung hat sich in der Fruhaufklarung durchgesetzt, was verstandlich macht, warum die Neologie keine groesseren Anstrengungen mehr auf dem Gebiet eines verengten Kirchenbegriffs unternahm, sondern dazu uberging, die Sozialformen der abendlandischen Religion im Rahmen einer Christentumstheorie zu verhandeln.
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Die Transformation des Kirchenbegriffs in der Fruhaufklarung vollzog sich in Form einer doppelten Horizontuberschreitung zum einen uber die Grenzen der Theologie hinaus und zum anderen innerhalb dieser. Die OEffnung der ekklesiologischen Debatte ausserhalb der Theologie fuhrte zur Ethisierung und Universalisierung des Kirchenbegriffs verbunden mit dem Aufkommen einer Kultur der religioesen Mundigkeit des Laien. Auf der Suche nach einem allgemeineren Begrundungszusammenhang als es spezielle offenbarungstheologische Rechtfertigungen boten, ruckte der Kirchenbegriff in den Fokus von Naturrecht und Religionstheorie. Durch den Paradigmenwechsel vom Staats- zum Vereinsgedanken erfolgte die rechtliche Einordnung religioeser Institutionen in die Gesellschaft. Die Etablierung des Territorial- und Kollegialsystem brachte die vorlaufige Klarung und Regelung des Verhaltnisses von Kirche und Staat. In Reaktion auf die Transformation des Kirchenbegriffs ausserhalb der Theologie kam es erst relativ spat zur Transformation innerhalb dieser. Die Folge war eine Erweiterung des dogmatischen Kirchenbegriffs und die Thematisierung der Ekklesiologie ausserhalb der Dogmatik. Diese doppelte Horizontuberschreitung hat sich in der Fruhaufklarung durchgesetzt, was verstandlich macht, warum die Neologie keine groesseren Anstrengungen mehr auf dem Gebiet eines verengten Kirchenbegriffs unternahm, sondern dazu uberging, die Sozialformen der abendlandischen Religion im Rahmen einer Christentumstheorie zu verhandeln.